zurück zur Übersicht Möchte meine Katzen zurück 01.03.2015 von Kerstin G. Ich habe eine großen Fehler gemacht und aus einer persönlichen Krise heraus meine geliebten Katzen bei Ebay zur Vermittlung (50 €) angeboten. Habe sie dann in ein vermeintlich gutes Zuhause verkauft und es aber gleich bitter bereut. Merkte sofort, wie sehr sie mir fehlen (leide enorm unter dem Verlust) und wollte sie gleich am nächsten Tag wieder holen. Bin auch zu den Leuten gefahren, aber sie geben sie mir nicht zurück, waren sehr unfreundlich, ich habe auf friedliche Einigung keine Chance. Mein Exfreund hat Vertrag über Vorkaufsrecht. Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit die Lieblinge wieder zu bekommen? Habe auch Geld angeboten, auch dies lehnen sie ab. Es ist jetzt eine Woche her, bitte dringend um Hilfe! MfG Kerstin Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund oder die Katze übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Tier endgültig aufgibt. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen haben sollten, so haben Sie doch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen. Ein Rücktrittsrecht, aufgrund dessen Sie den Kaufvertrag rückabwickeln, also die beiden Katzen gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückfordern könnten, ist aus Ihrer Schilderung nicht ersichtlich. Ob das angesprochene vertragliche Vorkaufsrecht Ihres Exfreundes hieran etwas ändern könnte ist fraglich, hierfür müsste der Vertrag eingesehen werden. Da Sie schreiben, dass eine gütliche Einigung mit den neuen Eigentümern nicht möglich ist, überlegen Sie, ob Sie sich anwaltlich beraten oder vertreten lassen wollen, um zu versuchen, die beiden Katzen zurückzubekommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund oder die Katze übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Tier endgültig aufgibt. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen haben sollten, so haben Sie doch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen. Ein Rücktrittsrecht, aufgrund dessen Sie den Kaufvertrag rückabwickeln, also die beiden Katzen gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückfordern könnten, ist aus Ihrer Schilderung nicht ersichtlich. Ob das angesprochene vertragliche Vorkaufsrecht Ihres Exfreundes hieran etwas ändern könnte ist fraglich, hierfür müsste der Vertrag eingesehen werden. Da Sie schreiben, dass eine gütliche Einigung mit den neuen Eigentümern nicht möglich ist, überlegen Sie, ob Sie sich anwaltlich beraten oder vertreten lassen wollen, um zu versuchen, die beiden Katzen zurückzubekommen.