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Hunde beißen Katze tot

von Irene H.

Sehr geehrte Frau Fries, in unserer Nachbarschaft leben in einem kleinen Reihenhausgarten drei Windhunde. Vor ungefähr drei Wochen machte unsere 10 Monate alte Katze den fatalen Fehler und sprang in diesen Garten. Sie wurde sofort von den Hunden totgebissen. Wir haben leider die Gefahr unterschätzt, auch hat uns niemand aus der Nachbarschaft auf die evtl. tötlichen Folgen einer Begegnung hingewiesen. Wir haben auch andere Hunde in der Nachbarschaft, und mit diesen konnte die Katze ihre Grenzen deutlich und ohne Gefahr für ihr Leben abstecken. Wir haben eine zweite gleichalte Katze, die wir aus Sorge um ihr Leben augenblicklich nur mehr an der Leine in den Garten lassen. Ein erfülltes Katzenleben ist dies sicher nicht, da sie ja bereits an das Freigehen gewöhnt ist. Haben wir denn irgendeine Möglichkeit, von den Nachbarn Maßnahmen zu erwirken, dass unsere Katze wieder frei spazieren kann, ohne die Gefahr im Nachbargarten totgebissen zu werden? Gäbe es eventuelle Haftungsansprüche an den Nachbarn? Mit besten Grüßen und Dank für eine Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie Ihre Katze durch so einen traurigen Vorfall verloren haben. Auch wenn ich Ihre Trauer und Ihre Sorge nachvollziehen kann, spielen Emotionen im Recht keine Rolle, daher bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Auch wenn wahrscheinlich unklar ist, welcher der drei Hunde Ihre Katze getötet hat, so dürfte doch unstreitig sein, dass jedenfalls einer der drei war. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall ist daher zu prüfen, ob sich die so genannte Tiergefahr Ihres Katers, der als Freigänger unbeaufsichtigt, in das Revier der Hunde eingedrungen ist, verwirklich hat und Ihren Schadensersatzanspruch reduziert. Dies müsste im Streitfall letztlich ein Gericht beurteilen. Neben einem Schadensersatzanspruch könnte auch ein Unterlassungsanspruch gegeben sein. Die Gefahren für einen Freigänger, die durch andere als diese drei Hunde, den Straßenverkehr etc. birgt, lassen sich durch den Unterlassungsanspruch gegen den einen Hundehalter nicht ausschließen. Eine andere Variante wäre es, dass Sie Ihren Garten so absichern, dass Ihre Katze nur noch dort gesicherten Ausgang hat. Ob diese Haltungsform für Ihre Katze jedoch überhaupt geeignet und artgerecht wäre, kann ich nicht beurteilen und müsste aus Tierpsychologischer Sicht beurteilt werden.

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