zurück zur Übersicht In einer Partnerschaft 2 Katzen dazugekommen. Wie sieht die Rechtslage dann bei Tieren aus? 20.11.2009 von Britta H. Ist ein bisschen kompliziert. Ich war mit meinem Freund 6 Jahre zusammen, in dieser Zeit kam zuerst eine Katze und später ein Kater hinzu. Da ich mich mit meinem Ex nicht einigen kann, bzw. er sich das Recht rausnimmt, zu sagen, die Katzen bleiben bei ihm. Daher meine Frage, wie in diesem Falle die Rechtslage aussieht? Die Tierpässe sind auf meinen Namen ausgestellt, bei dem Tierarzt ist er nicht bekannt (er war auch nie da), und zu guter Letzt lässt seine Wohnung in Bezug auf die Hygiene und Sauberkeit sehr zu Wünschen übrig - da kam mir schon der Gedanke, den Tierschutz einzuschalten, um so die Katzen da raus zu holen. Im Sommer diesen Jahres war ein Tierarztbesuch mit unserem Kater "Rufus" notwendig, aufgrund der mangelnden Hygiene in der Wohnung (entzündete Ohren und Augen, häufiges Niesen). Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Leider schreiben Sie nicht wer die Katzen angeschafft hat, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat bzw. wer Sie bezahlt hat etc. Sollten Sie die Katzen gekauft, bezahlt und auf Ihre Kosten versorgt haben, wären Sie Eigentümerin der Katzen und hätten einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund. Setzen Sie das Ordnungsamt von den schlechten hygienischen Zuständen in der Wohnung Ihres Ex-Freundes in Kenntnis, unter Umständen wird dann eine Kontrolle durch das Veterinäramt durchgeführt. Sollte es sich jedoch nachweislich um eine "Rache-Aktion" Ihrerseits handeln, rate ich davon dringend ab, da Ihnen dann die Kosten für eine solche Kontrolle auferlegt werden können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Leider schreiben Sie nicht wer die Katzen angeschafft hat, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat bzw. wer Sie bezahlt hat etc. Sollten Sie die Katzen gekauft, bezahlt und auf Ihre Kosten versorgt haben, wären Sie Eigentümerin der Katzen und hätten einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund. Setzen Sie das Ordnungsamt von den schlechten hygienischen Zuständen in der Wohnung Ihres Ex-Freundes in Kenntnis, unter Umständen wird dann eine Kontrolle durch das Veterinäramt durchgeführt. Sollte es sich jedoch nachweislich um eine "Rache-Aktion" Ihrerseits handeln, rate ich davon dringend ab, da Ihnen dann die Kosten für eine solche Kontrolle auferlegt werden können.