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Katze Maja

von Nadine L.

Sehr geehrte Frau Fries, meine Katze Maja ist seit dem 30.06.2014 verschwunden. Habe sie gestern auf der Homepage vom Tierheim B. entdeckt. Bin heute, den 22.05.2015, hingefahren und wollte sie mitnehmen. Ich sollte 1.085 Euro bezahlen, weil sie seit dem 3.11.2014 im Tierheim ist. Meine Katze ist gechippt sowie bei TASSO registriert. Die Frau im Tierheim hat gesagt, dass die ersten drei Zahlen vom Chip angeblich nicht lesbar waren. Was ja die Ländererkennung ist. Ich wollte, dass sie heute in meinem Beisein nochmal den Chip ausliest, das tat sie aber nicht. Trotz fehlender Ländererkennung hätte mich man doch finden müssen! Das Tierheim ist doch verpflichtet, den Besitzer ausfindig zu machen. Ich bitte um schnellstmögliche Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Nadine L.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Rechtlich gesehen, machen Sie gegenüber dem Tierheim einen Herausgabeanspruch geltend. Daher müssen Sie die Voraussetzungen dieses Anspruches beweisen können, sprich, Sie müssen beweisen, dass es sich bei der Katze um Ihr Eigentum handelt. Am einfachsten wäre dies mittels der Transpondernummer zusammen z.B. dem dazugehörigen Heimtierausweis sowie Fotos von der Katze. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich aber, dass die Herausgabe bisher „nur“ daran gescheitert ist, dass Sie den geforderten Betrag nicht bezahlen wollen. Offenbar bestreitet das Tierheim nicht, dass es sich um Ihre Katze handelt. In diesem Falle, wäre dies positiv für Sie, da Sie den Eigentumsnachweis gar nicht führen müssen. Rechtlich würde dies dann bedeuten, dass das Tierheim zwar sowohl Ihr Eigentum, als auch Ihren Herausgabeanspruch anerkennt, aber ein so genanntes Zurückbehaltungsrecht geltend macht, bis Sie die entstandenen Kosten ausgleichen. Dass Sie dem Tierheim einen Geldbetrag für die Aufnahme, Verwahrung und Versorgung Ihrer Katze zahlen müssen, ist rechtmäßig. Fraglich ist jedoch, in welcher Höhe. Ausgehend von Ihrer Schilderung halte ich die Behauptung, die ersten drei Ziffern seien nicht zu lesen gewesen, allein für nicht ausreichend. Das Tierheim hätte meines Erachtens mit den lesbaren Ziffern versuchen müssen, bei den Registern zu ermitteln, ob dennoch ein Halter ausfindig gemacht werden kann. Das Tierheim müsste im Streitfall aufgefordert werden, im Einzelnen darzulegen, was es unternommen hat, um einen Halter zu finden. Da sich mit jedem Tag, den die Katze im Tierheim sitzt, der Betrag, den Sie zahlen sollen, erhöht, sollten Sie versuchen, sich schnellstens mit dem Tierheim gütlich auf einen Betrag zu einigen, den Sie für die Herausgabe der Katze zahlen. Halten Sie dieses Ergebnis zu Beweiszwecken unbedingt schriftlich fest. Welcher Betrag allerdings realistisch ist, kann an dieser Stelle nicht bewertet werden, da hierfür auch die Einzelheiten des gesamten Falles bekannt sein müssen. Falls keine Einigung möglich sein sollte, wenden Sie sich umgehend an eine/n Anwalt/in, da dann geklärt werden muss, welche rechtlichen Schritte möglich und notwendig sind.

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