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Hund zurückholen

von Anja B.

Guten Tag Frau Fries! Ich habe folgendes Problem. Und zwar hat meine Tochter einen Chihuahua und ihre Freundin einen Shi Tzu und sie leben zusammen und haben aufgrund von Zeitmangel beide Hunde an die Mutter eines Freundes gegeben mit der Auflage, dass beide Hunde zusammen bleiben und die Hunde bei ihr bleiben, natürlich alle Papiere mitgegeben, bis auf den Kaufvertrag von dem Chihuahua, den hat meine Tochter noch. Das war am 18.11.2015. Am 23.11.2015 habe ich gesehen, dass der Chihuahua seit dem 20.11.2015 bei Ebay verkauft wird. Zur Begründung wurde geschrieben, dass sie den Hund für einen Bekannten verkauft, der sich von seiner Freundin getrennt hat. Meine Tochter hat diese Frau angeschrieben und es stellte sich raus, dass sie eine Vermittlerin ist. Meine Tochter ist in einer Nacht- und Nebelaktion zu der Frau gefahren und hat nach langem hin und her den Hund bekommen, aber die Papiere hat sie nicht, weil die noch bei der Mutter sind, die die Hunde nehmen wollte. Jetzt bekommen wir die Papiere nicht und sie wollen den Chihuahua wiederhaben, der merklich verstört wirkte, als ich ihn heute sah. Der Hund der Freundin wurde auch sofort verkauft, aber ohne Vertrag, und die Freundin hat noch den Impfausweis des Shi Tzu. Die Frau, die ihn gekauft hat, möchte ihn gar nicht behalten, aber der Mann möchte 550 Euro haben. 300 Euro hat er für den Hund bezahlt und 250 Euro Tierklinik-Kosten, da er krank ist und Würmer hat. Beide Hunde waren quitschfidel als sie abgegeben wurden und jetzt hat der Shi Tzu Würmer, Durchfall und wer weiß was noch. Den haben wir bis jetzt ja noch nicht wiedergesehen. Und der Chihuahua hat Schnupfen, entzündete Mandeln und auch Durchfall. Wir waren beim Tierarzt heute. Was können wir jetzt machen? Es gab keinen Schenkungsvertrag und auch keinen Kaufvertrag. Es gibt vielleicht noch Whats app Nachrichten, wo draus hervorgeht, dass die Hunde zusammenbleiben sollen. Falls das nicht der Fall ist, würden sie die Hunde wieder abholen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie in den Betreff geschrieben haben „Hund zurückholen“ und da Ihre Tochter den Chihuahua bereits wieder in Besitz hat, nehme ich an, dass es Ihnen vorrangig um die Frage geht, ob Sie bzw. Ihre Tochter den Shi Tzu zurückverlangen können. Ausgangspunkt ist die Weitergabe der beiden Hunde an die Mutter des Freundes. Auch wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, so gibt es zwei (wirksame) mündliche Verträge. Den Vertrag Ihrer Tochter mit der Mutter und den Vertrag mit der Freundin Ihrer Tochter mit der Mutter. Sollte die Mutter jeweils einen Betrag für die Hunde gezahlt haben, handelt es sich um Kaufverträge, andernfalls um Schenkungsverträge. Unabhängig davon, hat jedoch an beiden Hunden wohl ein Eigentumsübergang auf die Mutter stattgefunden. Diese kann damit theoretisch frei entscheiden, ob Sie die Hunde behält, einzeln oder getrennt verkauft. Offensichtlich gab es jedoch die mündliche Auflage, dass die beiden Hunde zusammen bei der Mutter verbleiben müssen, gegen die diese verstoßen hat. Um zu prüfen, ob Ihre Tochter bzw. deren Freundin nun Rechte an den Hunde aus diesem Verstoß herleiten könnten, müsste zunächst geprüft werden, ob Sie diese Auflage auch beweisen können, z.B. durch die angesprochenen WhatsApp Nachrichten und wenn ja, was genau vereinbart wurde. Zudem müssten die Einzelheiten bekannt sein. Ohne dies ist eine Bewertung der Chancen auf Rückholung des Shi Tzus leider nicht möglich.

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