zurück zur Übersicht Nachbar plant Gift auszulegen 06.05.2016 von Martina R. Sehr geehrte Frau Fries, zufällig hörte ich heute meinen Ex-Nachbarn (Ende 70, Typ cholerischer Rentner), wie er sich mit seinem Sohn unterhielt und der meinte, dass er auf seinem Grundstück Katzenkot fand. Daraufhin meinte mein Ex-Nachbar, dass das bestimmt von der Katze von der "blöden Kuh" stammt, damit meinte er mich. Er sagte "dann muss man Gift auslegen". Nun wohnen wir am Rande von Kiel, im Grünen, und bei mir in der Straße haben viele Leute Katzen, die tagsüber und nachts herumstreunen. Was kann man machen? Schon zur Polizei gehen, obwohl noch nichts passiert ist? Der Mann bekam vor einigen Jahren schon einmal Polizei-Besuch, als er mit dem Luftgewehr auf Krähen schoss - in Richtung Wanderweg (wir wohnen am Nord-Ostsee-Kanal). 12 Jahre hat er neben uns gewohnt und kann es immer noch nicht lassen, uns zu ärgern. Viele Grüße Martina R. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Immer wieder werden Hunde und Katzen mutwillig durch Menschen vergiftet, häufig im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits. Da es keinen wirksamen Schutz der Katzen gibt, außer sie einzusperren, möchte ich Ihnen wenigsten die rechtlichen Möglichkeiten an die Hand geben, damit Sie im Fall der Fälle gerüstet sind. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich um eine Sachbeschädigung, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Da es sich bei der Sachbeschädigung um ein so genanntes Antragsdelikt handelt, sollten auf jeden Fall Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet und ein entsprechender Strafantrag gestellt werden, da die Polizei sonst im Zweifel nicht ermitteln kann. Neben der Sachbeschädigung handelt es sich natürlich auch um eine strafbare Tierquälerei, die gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann! Zusätzlich sollte auch das Ordnungsamt und gegebenenfalls das zuständige Veterinäramt verständigt werden. Um jedoch zu vermeiden, dass es überhaupt zu einer Vergiftung kommt, suchen Sie möglichst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn und versuchen Sie, den Streit, den Sie offensichtlich mit seinem Vater hatten, nicht in die nächste Generation zu tragen, sondern aufzulösen, eventuell auch unter Einschaltung des/der zuständigen Schiedsmannes/-frau.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Immer wieder werden Hunde und Katzen mutwillig durch Menschen vergiftet, häufig im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits. Da es keinen wirksamen Schutz der Katzen gibt, außer sie einzusperren, möchte ich Ihnen wenigsten die rechtlichen Möglichkeiten an die Hand geben, damit Sie im Fall der Fälle gerüstet sind. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich um eine Sachbeschädigung, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Da es sich bei der Sachbeschädigung um ein so genanntes Antragsdelikt handelt, sollten auf jeden Fall Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet und ein entsprechender Strafantrag gestellt werden, da die Polizei sonst im Zweifel nicht ermitteln kann. Neben der Sachbeschädigung handelt es sich natürlich auch um eine strafbare Tierquälerei, die gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann! Zusätzlich sollte auch das Ordnungsamt und gegebenenfalls das zuständige Veterinäramt verständigt werden. Um jedoch zu vermeiden, dass es überhaupt zu einer Vergiftung kommt, suchen Sie möglichst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn und versuchen Sie, den Streit, den Sie offensichtlich mit seinem Vater hatten, nicht in die nächste Generation zu tragen, sondern aufzulösen, eventuell auch unter Einschaltung des/der zuständigen Schiedsmannes/-frau.