zurück zur Übersicht Yorkshirer Verkauf ohne Vertrag 12.06.2016 von Gisela M. Den Verkauf meines Hundes habe ich bei Ihnen gemeldet und umschreiben lassen durch die Tattoo-Nummer. Habe einen großen Fehler gemacht, zu gutgläubig. Der Hund ist weg, und ich habe gar keinen Kontakt mehr. Laut Tierarzt soll er Allergiker sein, dies habe ich auch gesagt, und ich hatte vereinbart, ihn nach drei Monaten noch einmal zu sehen. Dies wäre Montag. Heute sollte ich telefonisch Bescheid zum Treffen bekommen, aber es tat sich nichts. Ans Telefon geht auch keiner. Was kann ich tun? Oder habe ich gar keine Rechte mehr? Mein Hund war bei Ihnen registriert. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und es danach Probleme mit dem neuen Halter gibt. Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass Sie in großer Sorgen sind und wissen möchten, wie es Ihrem ehemaligen Hund geht, ist dies allerdings nicht so einfach, da Sie nur dann einen Auskunfts-/Besuchsanspruch hätten, wenn dies vereinbart war und Sie diese Vereinbarung nachweisen könnten. Auch wenn es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt, so haben Sie mit den neuen Haltern doch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum übereignet. So wie ein Kaufvertrag über einen Hund auch mündlich geschlossen werden kann und verbindlich ist, so sind auch die getroffenen Vereinbarungen, wie z.B. ein Auskunftsrecht für beide Parteien verbindlich. Problematisch ist jedoch an diesen mündlichen Verträgen, dass die einzelnen Vereinbarungen in der Regel nur schwer bis gar nicht zu beweisen sind und die Gegenseite wird wahrscheinlich bestreiten, dass es eine solche Absprache überhaupt gab. Um zu prüfen, ob und wie weiter vorgegangen werden sollte, müßten zunächst alle Einzelheiten bekannt sein, so z.B. ob es Zeugen für die Vereinbarung gibt oder es dies schriftlich (per E-Mail, SMS, etc.) festgehalten wurde. Lassen Sie sich daher vor Ort anwaltlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und es danach Probleme mit dem neuen Halter gibt. Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass Sie in großer Sorgen sind und wissen möchten, wie es Ihrem ehemaligen Hund geht, ist dies allerdings nicht so einfach, da Sie nur dann einen Auskunfts-/Besuchsanspruch hätten, wenn dies vereinbart war und Sie diese Vereinbarung nachweisen könnten. Auch wenn es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt, so haben Sie mit den neuen Haltern doch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum übereignet. So wie ein Kaufvertrag über einen Hund auch mündlich geschlossen werden kann und verbindlich ist, so sind auch die getroffenen Vereinbarungen, wie z.B. ein Auskunftsrecht für beide Parteien verbindlich. Problematisch ist jedoch an diesen mündlichen Verträgen, dass die einzelnen Vereinbarungen in der Regel nur schwer bis gar nicht zu beweisen sind und die Gegenseite wird wahrscheinlich bestreiten, dass es eine solche Absprache überhaupt gab. Um zu prüfen, ob und wie weiter vorgegangen werden sollte, müßten zunächst alle Einzelheiten bekannt sein, so z.B. ob es Zeugen für die Vereinbarung gibt oder es dies schriftlich (per E-Mail, SMS, etc.) festgehalten wurde. Lassen Sie sich daher vor Ort anwaltlich beraten.