zurück zur Übersicht Meerschweinchen und Wellensittiche in Mietwohnung 16.12.2009 von Sabrina K. Guten Tag Frau Fries, ich habe ein recht ungewöhnliches Problem. Mein Freund und ich sind vor ein paar Monaten in eine neue Wohnung (90 qm, 4 Zimmer) umgezogen, die einem Freund meiner Eltern gehört. Wir halten vier Wellensittiche und drei Meerschweinchen und haben sie in der neuen Wohnung in einem eigenen Tierzimmer untergebracht, die Meerschweinchen leben in einem großen Freigehege (ca. 6 qm), die Vögel in einer Zimmevoliere. Nun gibt es Stress mit dem Vermieter, der von einem Nachbarn, der in unsere Wohnung schauen kann, auf unsere Tierhaltung aufmerksam gemacht wurde und nun der Meinung ist, Meerschweinchen gehören nicht in eine Wohnung (mit den Wellensittichen hat er kein Problem). Auch das bestehende Freundschaftsverhältnis zu meinen Eltern hinderte ihn nicht daran, uns vor die Wahl zu stellen, die Tiere abzugeben oder auszuziehen. Dummerweise haben wir auch keinen Mietvertrag gemacht und ihm auch vorher nichts von den Tieren erzählt, da Kleintiere ja nicht verboten werden können und es bisher keine Probleme damit gab (vorher waren wir Mieter eines großen Wohnungsbauunternehmens). Unsere Nachbarn im Haus halten übrigens zwei Katzen, auch gegen die hat er nichts einzuwenden. Hat der Vermieter überhaupt eine rechtliche Grundlage, uns vor diese Wahl zu stellen?Unsere Tiere abzugeben kommt natürlich nicht in Frage, aber eine neue Wohnung zu finden, gestaltet sich äußerst schwierig. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, mit freundlichem Gruß, Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, so gibt es jedoch eine mündliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter, dass er Ihnen den Wohnraum überlässt und Sie einen entsprechenden Geldbetrag dafür zahlen. Somit gibt es einen mündlichen Mietvertrag, für den die gleichen Regeln gelten. Da Meerschweinchen zu den Kleintieren gehören, die ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfen, kann Ihr Vermieter nicht ohne einen nachvollziehbaren Grund, z.B. unzumutbare Geruchsbelästigung der anderen Mieter o.ä., die Abschaffung der Tiere fordern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, so gibt es jedoch eine mündliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter, dass er Ihnen den Wohnraum überlässt und Sie einen entsprechenden Geldbetrag dafür zahlen. Somit gibt es einen mündlichen Mietvertrag, für den die gleichen Regeln gelten. Da Meerschweinchen zu den Kleintieren gehören, die ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfen, kann Ihr Vermieter nicht ohne einen nachvollziehbaren Grund, z.B. unzumutbare Geruchsbelästigung der anderen Mieter o.ä., die Abschaffung der Tiere fordern.