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Feuerwerk

von Andrew-Brian B.

Guten Tag, ich habe folgendes Problem. Bei uns direkt oben drüber befindet sich ein Hotel, welches leider häufiger Feuerwerke veranstaltet. Leider sind die dann bei uns so laut als ob jemand direkt neben einem so einen großen Polenböller zündet und wenn die dann auch noch völlig unvermittelt mit so einem Lärm anfangen, dann bin selbst ich als Mensch, der bei der Bundeswehr war und neben Panzern laufen durfte, richtig völlig erschreckt. Auf Nachfrage bei der Stadt, kam nur heraus, dass die der Meinung ist, dass das alles völlig in Ordnung ist und die Gesundheit von Mensch und Tier egal ist, man könne ja Klagen. Da ich nicht unbedingt der Typ bin, der klagt, wollte ich wissen, ob man da nicht noch andere Tierschutzverbände, Organisationen ansprechen kann, die sich den Sachverhalt mal ansehen, da ich das Gefühl habe, dass die Bürokraten nur nach Schema F gehen und dabei solche Einwände, wie Unversehrtheit von Leib und Leben Artikel 2 Grundgesetz hinten anstehen müssen. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Entscheidend sind hier die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes sowie die entsprechenden Verordnungen zu diesem Gesetz und das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz. § 11 Absatz 2 LImSchG NRW besagt, „(2) Das Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muß um 22.00 Uhr, in den Monaten Mai, Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein, in dem Zeitraum, für den die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt ist, darf das Ende des Feuerwerks um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung Ausnahmen zlassen.“ Im Sprengstoffgesetz und der Verordnung sind Feuerwerkskörper als pyrotechnische Gegenstände in verschiedene Klassen eingeteilt. Grundsätzlich dürfen nur ausgebildete Pyrotechniker Feuerwerke zünden. Ausnahmsweise dürfen auch Privatpersonen am 31.12. und 01.01. ohne eine Erlaubnis Feuerskörper bestimmter Klassen zünden. Für andere Anlässe, wie z.B. Hochzeiten ist eine vorherige behördliche Genehmigung einzuholen. Verboten ist ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Reet- und Fachwerkhäuserin, Alten- und Kinderheimen, so dass Tiere durch diese Verbote leider keinen Schutz genießen. Ob eine Klage gegen die Stadt Bergisch Gladbach erfolgsversprechend ist, wäre zu überprüfen und auch das entsprechende Kostenriskio müsste abgewogen werden. Notieren Sie z.B. das jeweiligen Datum des Feuerwerks, die Uhrzeit und die Dauer, vielleicht verstoßen diese gegen die Regelungen des LImSchG. Schließen Sie sich mit anderen Anwohnern, die sich ebenfalls gestört fühlen zusammen und wenden sich schriftlich an den Bürgermeister. Vielleicht können mit der Genehmigung entsprechende Auflagen erteilt werden, so z.B. dass Sie von dem Verantwortlichen der Hochzeitsgesellschaft rechtzeitig vorab informiert werden müssen, damit Sie nicht überrascht werden, oder Sie vereinbaren mit der Stadt und/oder dem Hotel, dass diese Sie jeweils über die anstehenden Feuerwerke informiert, etc.

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