zurück zur Übersicht Kaninchen Haltung 22.09.2016 von Carmen D. Sehr geehrte Frau Frieß, ich lebe seit 11 Jahren in einer Eigentumswohnung in einem 6 Parteien Haus. Seit 11 Jahren leben in meinem Garten 2 Kaninchen in freier Gartenhaltung Das heißt dass die Kaninchen den ganzen Garten bewohnen und für die Nacht ein Schlafhaus haben. Nun nach 11 Jahren beklagt der Nachbar der über mir wohnt dass die Kaninchen stinken. Die Haltung hat sich in 11 Jahren nicht verändert. Dieser Nachbar hat das Vetrenäramt verständigt. Eine Überprüfung durch das Amt ergab dass meine Kaninchen im "Hasenparadies" leben. Da der Geruch vom Nachbar beanstandet wurde richtete die Amts Vet darauf besonders ihr Augenmerk. Die Ärztin konnte keinen Geruch feststellen und meinte auf solche Anzeigen antwortet sie garnicht. Nun da der Weg übers Amt nichts brachte geht der Herr den direkten Weg. Leider etwas zu direkt. Er lauert mir in Garage und Keller auf. Droht mir mit Hausverwaltung, Anwalt und Mietminderung! Wenn ich die Kaninchen nicht abgebe oder in die Wohnung sperre wird er noch ungemütlich werden. Er könne nicht mehr schlafen so stinken die Kaninchen plötzlich und er wäre schon krank vom Gestank ! Ok. Weder das Vetrenäramt noch ich riechen etwas und wie gesagt er lebt seit 11 Jahren mit mir im gleichen Haus inkl Kaninchen im Garten. Meine Frage ist nun : Muss ich etwas befürchten ? Darf der Herr nach 11 Jahren verlangen dass die Kaninchen weg kommen ? Wie soll ich reagieren ? Danke für Ihre Zeit. C. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst freue ich mich zu lesen, dass Sie ein „amtlich festgestelltes“ Hasenparadies geschaffen haben, anders als viele andere, die ihr Leben in zu kleinen Käfigen fristen müssen. Ich nehme an, dass wie so häufig die Tiere nur vorgeschoben werden und der Nachbar sich eigentlich über etwas Anderes ärgert, was Sie getan oder unterlassen haben und er sich nicht traut, dies anzusprechen, oder dass er sich dies nur einbildet. Die Kaninchen abgeben müssen Sie wegen der objektiv nicht vorliegenden Geruchsbelästigung auf keinen Fall und Sie sollten sich keine Angst machen lassen, selbst wenn er sich an die Hausverwaltung wendet oder die Polizei (wobei diese wegen angeblichem Kaninchengestank im Garten wahrscheinlich nicht tätig werden). Lassen Sie sich von den Nachbarn bestätigen, dass diese keine Gerüche wahrnehmen. Lassen Sie sich zusätzlich das Ergebnis der Begutachtung vom Veterinäramt schriftlich geben, damit Sie dies im Streitfall vorlegen können. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen Fachanwalt/in für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, da es sich beim Wohnungseigentumsrecht um ein kompliziertes Rechtsgebiet handelt. Da er Ihnen auflauert und Ihnen offensichtlich Angst macht, ist zu überlegen, ob Sie zur Polizei gehen oder selbst oder über einen Anwalt/in ihn auffordern, dies ab sofort zu unterlassen, um ihm klar zu zeigen, dass Sie sich dies nicht gefallen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst freue ich mich zu lesen, dass Sie ein „amtlich festgestelltes“ Hasenparadies geschaffen haben, anders als viele andere, die ihr Leben in zu kleinen Käfigen fristen müssen. Ich nehme an, dass wie so häufig die Tiere nur vorgeschoben werden und der Nachbar sich eigentlich über etwas Anderes ärgert, was Sie getan oder unterlassen haben und er sich nicht traut, dies anzusprechen, oder dass er sich dies nur einbildet. Die Kaninchen abgeben müssen Sie wegen der objektiv nicht vorliegenden Geruchsbelästigung auf keinen Fall und Sie sollten sich keine Angst machen lassen, selbst wenn er sich an die Hausverwaltung wendet oder die Polizei (wobei diese wegen angeblichem Kaninchengestank im Garten wahrscheinlich nicht tätig werden). Lassen Sie sich von den Nachbarn bestätigen, dass diese keine Gerüche wahrnehmen. Lassen Sie sich zusätzlich das Ergebnis der Begutachtung vom Veterinäramt schriftlich geben, damit Sie dies im Streitfall vorlegen können. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen Fachanwalt/in für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, da es sich beim Wohnungseigentumsrecht um ein kompliziertes Rechtsgebiet handelt. Da er Ihnen auflauert und Ihnen offensichtlich Angst macht, ist zu überlegen, ob Sie zur Polizei gehen oder selbst oder über einen Anwalt/in ihn auffordern, dies ab sofort zu unterlassen, um ihm klar zu zeigen, dass Sie sich dies nicht gefallen lassen.