Liebe Frau Fries,
vor zwei Monaten habe ich zwei ältere Hunde (10 und 11) privat von einer Frau gekauft, die sich zeitlich nicht mehr kümmern konnte.
Sie gab an, dass die Tiere geimpft seien, allerdings handelt es sich dabei nur um die Erstimpfung als Welpen (Impfausweis nicht vorhanden).
Da mir die Tiere "komisch" vorkamen (kratzten und leckten sich sehr viel; kauten ihr Essen nicht, sondern schlangen es hinunter; Berührungsvermeidung am Kopf), bin ich zwei Tage nach dem Kauf zum Tierarzt gegangen. Dieser stellte fest, dass beide Hunde (aufgrund der Hautbeschaffenheit wohl schon länger) mit Parasiten befallen waren. Ein Hund hat laut Vorbesitzerin eine "Beule" am Kopf, was sich als Tumor herausstellte. Zudem hatten beide Hunde vereiterte/verfaulte Zähne. Den Hunden mussten 6 bzw. 10 Zähne gezogen werden. Einer der Hunde hat laut Vorbesitzerin "eine große Zunge", weshalb sie vorne heraushängt; die Tierärztin sagte mir, dass das aber daher käme, dass dem Hund bereits Zähne fehlten, was man mir verschwiegen hatte. Ich konfrontierte die Vorbesitzerin damit, die daraufhin meinte, dass sie von alledem nichts wusste (selbst dem Tierarzt sei das nicht aufgefallen). Sie habe mir ja gesagt, dass ein Hund Zahnsteinprobleme habe und sie sich bei beiden nicht mehr darum gekümmert habe. Das Nichtkümmern muss aber über mehrere Jahre erfolgt sein. Die Tierärztin hat Fotos vom Zustand der Gebisse gemacht, während sie in Narkose lagen. Man kann meiner Meinung nach insgesamt von einer Verwahrlosung sprechen bzw. wurde für die Pflege und Gesundheit nicht Sorge getragen.
Wir haben einen Schutzvertrag unterschrieben, in dem neben der Angaben von persönlichen Daten darauf hingewiesen wird, dass die Schutzgebühr (ich habe 250 Euro bezahlt)nicht zurückverlangt werden könne.
Die Arztrechnungen belaufen sich nun auf über 1000 Euro. Ich schrieb die Vorbesitzerin wegen dieser Dinge an, sie meinte sie wisse von alledem nichts bzw. habe sie ja gesagt, dass sie den Zahnstein nicht mehr habe wegmachen lassen. Ich bat sie anstandshalber mir bei der Schutzgebühr entgegenzukommen, was sie aber aus finanziellen Gründen nicht könne.
Habe ich rechtlich eine Handhabe, zumindest die Schutzgebühr zurück zu bekommen, wenn ich beweisen kann (Fotos und Aussagen der Tierärztin), dass die Vorbesitzerin gegen §8 (2)1 der Tierschutzhundeverordnung verstoßen hat?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße!