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Nachfrage zu: Katzen werden von Nachbarin ins Haus gelockt 15.11.2016 von Sabrina M. aus Ulmen

von Dana D.

Sehr geehrte Frau Ann-Kathrin Fries,

wie bei Sabrina M. aus Ulmen verhält es sich bei uns ähnlich, unser 'Mäuschen', auch bei Tasso registriert, wird immer in die Wohnung der Mieter über uns gelockt und bekommt dort Futter, bleibt dort auch über Nacht und wenn es den Mietern zu unbequem wird (er will ja irgendwann wieder raus), wird er nachts um 3/4 Uhr (da geht er normalerweise seine Runde) ins Treppenhaus entlassen (die Mieter wohnen im Dachgeschoss) und kann nicht raus. Wir haben die Mieter mehrfach darauf hingewiesen, dass unser 'Mäuschen' nichts bei ihnen in der Wohnung zu suchen hat und auch nicht gefüttert werden soll. Leider sind die Nachbarn überhaupt nicht einsichtig und es kommen Kommentare wie " Bei uns hat noch jedes Tier etwas zu fressen bekommen". Das Ganze zieht sich nun schon seit fast 2 Jahren und nun reicht es mir. Leider ist unser 'Mäuschen' sehr zutraulich und neugierig, so dass er oft auch einfach hinterher rennt. Aber wenn ich als Nachbar weiß, das die Katzenbesitzer nicht wollen, dass er in die Wohnung geht, dann scheuch ich ihn halt weg. Sie haben Sabrina M. schon sehr gute Tipps gegeben, die ich auch anwenden möchte, um aber unseren Nachbarn von vornherein jeglichen Wind aus den Segeln zu nehmen und zu zeigen, dass ich es ernst meine, würde ich gern noch Paragraphen in meine schriftliche Aufforderung schreiben, auf welche kann ich mich dabei berufen?

Vielen lieben Dank vorab für Ihre Antwort! Ich hoffe sehr, Sie können mir helfen um meine schlaflosen Nächte zu beenden ('Mäuschen' hat feste Zeiten wo er durch die Katzenklappe kommt und wenn er nicht kommt mache ich mir natürlich Sorgen!)

Viele Grüße Dana D.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ihre Rechte als Eigentümerin und Besitzerin der Katze ergeben sich aus §§ 903, 862, 1004 Absatz 1 in Verbindung mit § 90a BGB. In Ihrem Fall sollten Sie sich unbedingt gütlich einigen bzw. anwaltlich beraten lassen, da hier zwei Besonderheiten bestehen, zum einen die lange Dauer dieser „Besuche“ und der Tatsache, dass Ihre Katze oft in die Wohnung der Nachbarn läuft. Hier müsste nämlich geprüft werden, ob „spiegelbildlich“ ein Unterlassungsanspruch der Nachbarn gegen Sie bestehen könnte, der Sie verpflichtet, sicher zu stellen, dass Ihre Katze die Wohnung der Nachbarn nicht mehr betritt. Aufgrund Ihrer Schilderung, dass die Nachbarn Ihre Katze jedoch selbst aktiv durch das von Ihnen schließlich ausdrücklich nicht geduldete Füttern in die Wohnung locken, ist fraglich, ob ein solcher Anspruch tatsächlich besteht bzw. erfolgreich geltend gemacht werden könnte.

Aufgrund der direkten Nachbarschaft versuchen Sie möglichst, eine gütliche Lösung zu finden. Falls dies in Ihrem konkreten Fall möglich ist, bitten Sie Ihren Vermieter um Hilfe bzw. um Vermittlung. 

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