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Morddrohung gegen mein Hund

von Monika M.

In was für eine Welt leben wir. Meine Freundin und ich sitzen mit Hund im Garten. Ab und zu bellen die Hunde weil im Nachbargarten ein Igel rumläuft. Mit einmal kommt der Nachbar vom Nebenhaus über den Zaun gesprungen und schreit mich an: Wenn mein Hund nicht aufhört zu bellen, dann würde er den Hund entsorgen. Dann nimmt er meine Kaffeetasse und schüttet mir den Kaffee ins Gesicht und schmeißt die Tasse auf den Boden. Danach nimmt er die Tasse meiner Freundin und sagt "die kann gleich hinterher fliegen" und schmeißt die Tasse auch auf den Boden. Sowas habe ich in meinen 73 Jahren noch nie erlebt.Der Mann hat gedroht beim nochmaligen Bellen mein Hund zu töten und mir hat er auch gedroht. Es ist der einzige Nachbar, der sich wegen meinem Hund aufregt. Was kann ich gegen den Mann unternehmen? Ich habe Angst in den Garten zu gehen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hundegebell ist häufig Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten, die nicht selten in einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage und einem Bußgeldverfahren münden.

Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt und nicht unnötig lange und laut bellt.  Bundeseinheitlich sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz für eine im Einzelfall unzulässige oder vermeidbare Lärmbelästigung eine Geldbuße bis 5.000,- € vor (§ 117 OwiG), wofür aber  die Grenze zur straflosen Ruhestörung überschritten werden muss.

Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten.

Selbstverständlich darf Ihr Nachbar Ihren Hund weder schlagen, auf sonstige Weise verletzten oder gar töten, um ihn vom Bellen abzuhalten, selbst wenn er sich noch so sehr darüber ärgert.

Ob Sie aufgrund seines Verhalten eine Strafanzeige machen sollten, sollte im Hinblick auf das offensichtlich schon sehr angespannte Nachbarschaftsverhältnis gut abgewogen werden, da eine Anzeige die Situation noch verschlechtern könnte.

Sie sollten -wenn möglich- unbedingt versuchen, die Angelegenheit gütlich mit dem Nachbarn aus der Welt zu schaffen, da dieser -sofern er belegen kann, dass ihr Hund öfters und länger anhaltend bellt- beim Amtsgericht unter Umständen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirken könnten, die dann mit einem Bußgeld bei jedem Verstoß verbunden wird.

Lässt sich die Situation nicht bereinigen, könnten Sie zunächst eine Streitschlichtung vor einem Schiedsamt versuchen. Weitere Informationen finden Sie unter www.schiedsamt.de.

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