Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Hundegebell ist häufig Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten, die nicht selten in einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage und einem Bußgeldverfahren münden.
Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt und nicht unnötig lange und laut bellt. Bundeseinheitlich sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz für eine im Einzelfall unzulässige oder vermeidbare Lärmbelästigung eine Geldbuße bis 5.000,- € vor (§ 117 OwiG), wofür aber die Grenze zur straflosen Ruhestörung überschritten werden muss.
Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten.
Selbstverständlich darf Ihr Nachbar Ihren Hund weder schlagen, auf sonstige Weise verletzten oder gar töten, um ihn vom Bellen abzuhalten, selbst wenn er sich noch so sehr darüber ärgert.
Ob Sie aufgrund seines Verhalten eine Strafanzeige machen sollten, sollte im Hinblick auf das offensichtlich schon sehr angespannte Nachbarschaftsverhältnis gut abgewogen werden, da eine Anzeige die Situation noch verschlechtern könnte.
Sie sollten -wenn möglich- unbedingt versuchen, die Angelegenheit gütlich mit dem Nachbarn aus der Welt zu schaffen, da dieser -sofern er belegen kann, dass ihr Hund öfters und länger anhaltend bellt- beim Amtsgericht unter Umständen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirken könnten, die dann mit einem Bußgeld bei jedem Verstoß verbunden wird.
Lässt sich die Situation nicht bereinigen, könnten Sie zunächst eine Streitschlichtung vor einem Schiedsamt versuchen. Weitere Informationen finden Sie unter www.schiedsamt.de.