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unrechtmäßige Kastration von Zuchtkater durch Katzenhilfe

von Petra S.

Liebes Tasso-Team, ich habe eine kleine Hobbyzucht. Meine Katzen sind dennoch Freigänger, solange sie entweder die Pille bekommen oder durch den Hormonchip beim Kater chemisch kastriert sind. Außerdem sind alle Katzen gechipt und bei Ihnen registriert. Nun hat die Katzenhilfe einen meiner Kater eingefangen und in der Tierklinik kastrieren lassen. Angeblich sei er nicht gechipt gewesen. Er wurde dann in eine neue Familie gegeben, der aber sofort klar war, dass das kein Streuner sein konnte (Rassekatze, gepflegt, verschmust) und hat bei ihrem Tierarzt nochmal nach dem Chip suchen lassen, der ihn auch sofort gefunden hat. Daraufhin wurden Sie (TASSO) und dann ich verständigt. Nun meine Frage an Sie: es handelt sich doch hier eindeutig um Sachbeschädigung (auch wenn ich dieses Wort in Zusammenhang mit Tieren schrecklich finde), wenn mein Kater, der nur temporär über den Hormonchip kastriert war, nun endgültig kastriert ist und nicht mehr als Zuchtkater eingesetzt werden kann. Kann ich Schadenersatz bei der Katzenhilfe oder der Tierklinik verlangen? Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre tolle Arbeit

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Vorgehen des Tierschutzvereins könnte in der Tat etwas vorschnell gewesen sein. Vorausgesetzt, dass die Stadt Esslingen keine Verordnung erlassen hat, aufgrund derer Freigänger grundsätzlich kastriert werden müssen, könnte es sich bei der eigenmächtigen Einfang- und Kastrationsaktion und die anschließende Vermittlung um eine unberechtigte Handlung des Vereins handeln, durch die er sich z.B. schadensersatzpflichtig gemacht haben könnte. Da Sie hierzu nichts weiterschreiben, nehme ich an, dass Sie die Katze zurückbekommen haben und ein Herausgabeanspruch nicht zu prüfen ist. Bleibt also die Frage nach einem Schadensersatzanspruch, wenn ja in welcher Höhe und gegen wen sich dieser Anspruch richtet, den Verein oder die Tierklinik. Dies lässt sich allerdings an dieser Stelle ohne die Einzelheiten nicht bewerten, da insbesondere ein Verschulden (also Vorsatz oder Fährlässigkeit) vorliegen und nachgewiesen werden muss. Dass der vorhandene Chip seitens des Vereins nicht gefunden worden sein soll oder schlicht nicht ausgelesen wurde, erscheint allerdings sonderbar.

Um die Erfolgsaussichten des Vorgehens gegen den Verein zu prüfen, müsste die gesamte Korrespondenz (also E-Mail, WhatsApp etc.) sowohl mit dem Verein selbst als auch mit der Familie, an die der Kater vermittelt wurde und Ihnen als Zeugen dienen könnten, eingesehen werden. Hinsichtlich der Höhe eines möglichen Schadensersatzes werden die Details zu Ihrer Zucht benötigt, um eine Wertminderung und den entgangenen Gewinn ausrechnen zu können. Des Weiteren ist zu überlegen, ob eine Strafanzeige in Betracht kommt und/oder das zuständige Veterinäramt informiert werden könnte.  Wenden Sie sich daher bei Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht. 

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