Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Hundegebell ist häufig Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten, die nicht selten in einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage und einem Bußgeldverfahren münden. Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt und nicht unnötig lange und laut bellt. Bundeseinheitlich sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz für eine im Einzelfall unzulässige oder vermeidbare Lärmbelästigung eine Geldbuße bis 5.000,- € vor (§ 117 OwiG), wofür die Grenze zur straflosen Ruhestörung überschritten werden muss.
Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten.
Sie sollten sich unbedingt mit den Nachbarn gütlich einigen, da dieser beim Amtsgericht unter Umständen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirken könnten, die dann mit einem Bußgeld bei jedem Verstoß verbunden wird. Wie das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht Dieburg urteilen würde, falls der Nachbar gegen Sie eine Unterlassungsverfügung beantragen sollte, ist nicht absehbar. Sie sollten sich daher nicht darauf verlassen, dass es ebenfalls hundefreundlich entscheidet. Wie Sie Ihren Hund vom Bellen abhalten um dieses Bußgeld nicht zahlen müssen, bleibt dann Ihnen überlassen, z.B. mit Hilfe eines Hundetrainers.
Ihre Angst, der Nachbar könnte aus Ärger über das Bellen, Gift in Ihren Garten werfen ist, ist zwar nicht abwegig. Eine vorsorgliche Strafanzeige oder ein vorsorgliches gerichtliches Verbot zu erwirken ist jedoch nicht möglich. Versuchen Sie, wenn ein Gespräch möglich ist, die Angelegenheit mit dem Nachbarn zu entschärfen und herauszufinden, ob Ihr Hund gar nicht der eigentliche Anlass seines Ärgers ist, da oft die Haustiere nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen.