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Rechtsfrage bezüglich Betruges

von Tanja S.

Sehr geehrte Frau Fries, am 10.3.2017 ist unser Kater Leo, der bei Ihnen (Nummern von der Redaktion entfernt) geführt wird, verstorben. Ich erhielt am 10.3.2017 um 13.23 Uhr von Tasso eine SMS mit der Aufforderung mich mit einer Tierarztpraxis in Verbindung zu setzen. Die Meldung erreicht uns um 13.23 Uhr. Zu dieser Zeit war das, um 13.09 Uhr als Fundtier gemeldete Katerle bereits verstorben. Bei dem am selben Tag nachmittags erfolgten Telefonate mit der erst behandelnde Praxismitinhaberin Dr. Martina M., gab diese an, dass das Tier im privaten Haushalt von einem unbekannten Passanten abgegeben worden sei. Die Versorgung dort war wegen fehlender Apparaturen nicht möglich und Leo sei leider wegen der Schwere der Verletzungen (zweifacher Schädel und Kieferbruch) auf dem Weg in die Praxis verstorben. Dies wäre auch schlüssig, da sich direkt am Unfallort unverhältnismäßig viel Blut und auch Hirnmasse befunden hatte. Am 18.05.2017 erhielten wir eine Rechnung über ein Inkassobüro. Die Originalrechnung, ausgestellt am 14.03.2017, war nicht beigefügt. Bei einem persönlichen Telefongespräch mit dem Inhaber Dr. S. zeigte dieser erhebliche Unsicherheiten, als ich angab, mich mit einem RA über die Rechtmäßigkeit einer Forderung über ein Inkassobüro, ohne detaillierte Rechnung in Anlage, erkundigt zu haben. Wir hatten die Rechnung, als auch die angeblichen 2 Mahnungen, vorher niemals zu Gesicht bekommen. Dr. S. gab an, diese wie nach seiner Meinung durchaus üblich, per E-mail Versand zu haben. Einen Nachweis blieb er schuldig.  Meinem Wunsch, mir die angeblich über Email übersandte Rechnung, bzw. Mahnungen zukommen zu lassen, kam er verbal nach, jedoch erreichten sie mich nicht.  Erst ein nochmaliger Kontakt mit dem Inkassobüro und deren Bemühungen führten dazu, dass ich die in Rechnung gestellten Einzelleistungen am 21.06.2017 überprüfen konnte. Von dieser Tierarztpraxis erhielt ich über ein Inkassobüro eine Rechnung über 444,82 €. Auf dieser Rechnung war auch eine Kostenpauschale für die Tierbesitzerauskunft bei Tasso in Höhe von 38€ berechnet worden.  Da sich in dem Fall viele Ungereimtheiten aufgetan haben , unter anderem hatte ich keine Rechnung und auch keine Mahnung im Vorfeld erhalten, sondern gleich eine Zahlungsaufforderung ohne Rechnung von einer Inkassofirma, der Ort des Todeseintritts war der Fundort laut Tasso, tat sich der Verdacht des Betruges auf. Insbesondere gab Dr. S. bei einem nochmaligen Telefonat auch an, dass Leo bereits in der Früh gefunden worden sei und er ihn behandelt hätte. Auf eine Nachfrage, warum das Tier dann nicht bereits in der Früh, zum angeblichen Zeitpunkt des Fundes als Fundtier gemeldet worden sei, gab er keine Antwort. Bei einem geführten Gespräch mit Frau S. von TASSO konnte keine Abfrage der Tierarztpraxis gefunden werden. Somit war es uns auch nicht möglich, der vermeintlichen Behandlung zu widersprechen. Ebenso wurde uns auch kein Untersuchungs- oder Behandlungsbericht mit der zeitlichen Dokumentation zur Kenntnis gebracht. So wie es sich derzeit darstellt, handelt es sich bei dem Vorgehen um einen möglichen Betrug, deshalb würde ich gerne wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich in diesem Fall habe. Momentan macht es den Eindruck, als würden tödlich verletzte Katzen bzw. möglicherweise auch schon tote Tiere nach Transponderabfrage laut Tierschutzgesetz „behandelt „ und die „Versorgung“ den Besitzern in Rechnung gestellt werden. Sollte sich der Verdacht durch die vorhanden Daten untermauern, ist dies auch für andere Freigängerkatzenhalter eine unvermeidbare Möglichkeit zu ungerechtfertigten Zahlungen verpflichtet zu werden. Mit freundlichen Grüßen, Tanja S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund des traurigen Todes Ihres Leos an mich wenden müssen. In der Tat erscheint es merkwürdig, dass die beiden Praxisinhaber sich letztlich wiedersprechen bei der Aussage, ob der Kater auf dem Weg zur Praxis verstorben ist (Tierärztin) oder erst in der Praxis nach der in Rechnung gestellten Untersuchung durch den Tierarzt.

Sollte die Aussage der Tierärztin richtig sein, ist nicht nachvollziehbar, wie sich der Rechnungsbetrag von knapp 450,00 EUR zusammensetzt bzw. ob dies rechtmäßig zustande gekommen ist. Hierfür müsste die Rechnung eingesehen werden.

Da es verschiedenen „Versionen“ gibt, könnten Sie z.B. Einsicht in die Kartei fordern. Als Patientenbesitzer haben Sie gemäß §§ 810, 259 BGB sowie aus dem Grundrecht der Selbstbestimmung ein Recht Einsicht in die Akte des Tierarztes zu nehmen. Der Tierarzt kann Ihnen entweder bei sich vor Ort die Akte zur Verfügung stellen oder Ihnen (kostenpflichtig) Kopien/Ausdrucke senden.

Sie sollten daher nun den Tierarzt per Einschreiben auffordern Ihnen innerhalb von einer Woche (benennen Sie ein konkretes Datum) den geforderten Bericht zu übersenden. Kündigen Sie an, notfalls eine Klage auf Einsicht in die Krankenakte zu erheben, wenn der Tierarzt auch hierauf nicht reagiert.

Da Sie das Kostenrisiko einer solchen Klage tragen, sollten Sie sich, falls der Tierarzt sich weigert, anwaltlich über die Erfolgsaussichten und die entsprechenden Kosten einer solchen Klage beraten lassen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch haben, sofern Sie die Rechnung bereits beglichen haben und diese nachweislich falsch sein sollte.

Gleichzeitig können Sie auch eine Strafanzeige erstatten, einen Strafantrag stellen und zusätzlich einen Adhäsionsantrag gerichtet auf den oben genannten Schadensersatz stellen. Formulieren Sie Ihre Anzeige sachlich und trennen klar zwischen Tatsachen und eigenen Vermutungen/Schlussfolgerungen/Meinungen. Bitten Sie das Aktenzeichen mitgeteilt zu bekommen, um dann einen Sie eine/n Rechtsanwalt/in mit der Akteneinsicht beauftragen.

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