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Hunde Gassi führen

von Gina S.

Liebes Tasso-Team! Ich würde gerne Hunde ausführen von Privatpersonen. Selber habe ich auch Hundeerfahrung, da ich mit einem Hund aufgewachsen bin. Ich bin 13 Jahre alt und bin mir nicht sicher, ob ich das schon darf. Natürlich würde ich vorher mit dem Besitzer sprechen und beim ersten Mal eventuell noch einen Erwachsenen mitnehmen.

Meine Frage ist jetzt, ob es rechtlich gesehen schon erlaubt ist, ab 13 Jahren fremde Hunde auszuführen. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! Mit freundlichen Grüßen Gina

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist sehr gut und zeigt Verantwortungsbewusstsein, dass Du dich bereits vorher informierst. Neben einer möglichen Haftung als (bezahlte) Gassigängerin ist die Kinderarbeitsschutzverordnung beachten. Hierin ist geregelt, dass Kinder unter 13 Jahren gemäß § 1 der Verordnung gar nicht beschäftigt werden dürfen.

Ausnahmsweise dürfen nur Kinder, die älter als 13 Jahre sind, gemäß   § 2 Absatz 1 dann Haustiere betreuen, wenn diese Arbeit „leicht und für sie geeignet“ ist. Absatz 2 Nr. 1 konkretisiert dies und stellt klar, dass eine Betreuung von Haustieren dann ungeeignet ist, wenn die Betreuung mit Unfallgefahren verbunden ist, von denen anzunehmen ist, dass Kinder über 13 Jahre diese Gefahren aufgrund mangelnden Sicherheitsbewusstsein oder mangelnder Erfahrung, nicht erkennen oder nicht abwenden können.

Eine pauschale Antwort ist also an dieser Stelle leider nicht möglich, da es sowohl von Dir und den Hunden abhängt. Konkret kommt es auf die Hunde an (wie groß und wie schwer sind die Hunde, wie groß und wie schwer bist Du, könntest Du den Hund also aus eigener Kraft halten, wenn es zu einer Gefahrenlage kommt, etc.) und auf Dich (hast Du Erfahrung mit Hunden, mit welchen Rassen, also nur mit kleinen oder auch mit großen Hunden, etc.).

Hinzu kommt das Problem der Haftung. Sollte der Hund in deiner Obhut einen anderen Menschen oder ein anderes Tier verletzten oder ein Sachschaden anrichten, z.B. weil er auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht, muss der Halter des Hundes haften. Wenn er eine Versicherung für diesen Fall abgeschlossen hat, könnte es sein, dass diese jedoch die Haftung ausschließt, wenn fremde Kinder mit dem Hund spazieren gehen.

Ich rate daher dringend dazu, dass sich sowohl die Halter der Hunde vorab wenigstens bei ihrer Versicherung erkundigen sollen und auch Du dich nochmals mit Deinen Eltern besprechen solltest, ob Du geeignet bist. Auch die Frage, ob Ihr z.B. versichert seid, für den Fall, dass der Hund in Deiner Obhut verletzt wird und Tierarztkosten entstehen, ist unbedingt vorher zu klären. 

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