zurück zur Übersicht Änderung von Angaben im EU-Tierausweis 27.07.2017 von Josef S. Hallo, eine Frage, die sicher keine Rechtsanwältin erfordert, da vermutlich zu banal. Eine andere Stelle, an die ich diese Frage richten könnte, habe ich jedoch nicht gefunden. Frage: Ich habe einen Hund aus einem Tierheim erworben. Ein EU-Tierausweis wurde mir dabei übergeben. Kann ich den Ausweis selber aktualisieren, d.h., mich als neuen Besitzer eintragen, den Namen des Tieres ändern (ich habe ihn "umgetauft") und ein selbst erstelltes Foto (bisher ist keines enthalten) einkleben? Schöne Grüße Josef S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Mit den Neuerungen der Reisebestimmungen mit Hunden, Katzen und Frettchen 2013 sind auch die Regelungen zum blauen EU-Heimtierausweis aufgenommen worden. Gemäß der einschlägigen Verordnung und der entsprechenden Durchführungsverordnung dürfen alle Einträge nur noch von dem Tierarzt selbst vorgenommen werden. Das eigenmächtige Ausfüllen der eigenen Adresse oder das Überkleben einer vorhandenen ist seitdem nicht mehr erlaubt. Weitere Informationen können Sie z.B. bei der Tierärztekammer Ihres Bundeslandes erhalten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Mit den Neuerungen der Reisebestimmungen mit Hunden, Katzen und Frettchen 2013 sind auch die Regelungen zum blauen EU-Heimtierausweis aufgenommen worden. Gemäß der einschlägigen Verordnung und der entsprechenden Durchführungsverordnung dürfen alle Einträge nur noch von dem Tierarzt selbst vorgenommen werden. Das eigenmächtige Ausfüllen der eigenen Adresse oder das Überkleben einer vorhandenen ist seitdem nicht mehr erlaubt. Weitere Informationen können Sie z.B. bei der Tierärztekammer Ihres Bundeslandes erhalten.