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Geschenkter Kater

von Anika D.

Guten Tag, Habe ein wichtiges Anliegen. Es geht um einen Kater, den ich von einer Freundin bekommen habe. Ich habe diesen Kater auch grade schon umgemeldet, habe natürlich vieles schriftlich und Zeugen, dass der Kater mir gehört. Nun will sie ihn aber wieder haben. Sie lebt zu zweit in einer ca 30 qm großen wohnung mit 3 weiteren Katzen. Mit dem Kater wären es 4 und die Wohnung ist nicht sauber. Dem Kater geht es hier gut und er fühlt sich wohl, aber das will sie nicht einsehen. Nun droht sie mit Selbstmord und will ihn auch bei ihnen und der Polizei als gestohlen melden. Nun Frage ich mich, was kann ich dagegen tun? Sie lässt nicht mit sich reden und der Kater wurde schon oft hin und her gegeben, ich weiß, dass es ihm nicht gut gehen wird bei ihr. Ich sorge mich um das Wohl des Tieres und weiß nun einfach nicht mehr weiter. Ich bitte schnellstmöglich um eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Lassen Sie sich weder einschüchtern noch emotional erpressen. Leider erlebe ich die geschilderte Situation, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Die vorherigen Eigentümer müssen sich darüber im Klaren sein, dass, wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, das Tier übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, sein Eigentum an dem Tier endgültig aufgibt. Wird kein Kaufpreis oder keine Schutzgebühr bezahlt, handelt es sich um eine Schenkung, bei der aber ebenfalls ein Eigentumsübergang stattfindet, der nur schwer wieder rückgängig zu machen ist.

Um diese in Ihrem Fall zu überprüfen müsste die Ihnen vorliegenden Beweise eingesehen werden und die Zeugenaussage bewertet werden.

Sie könnten zunächst die Herausgabe ablehnen und darauf verweisen, dass sie Ihnen das Eigentum an der Katze übertragen hat. Versuchen Sie nur noch schriftlich mit der Vorbesitzerin zu kommunizieren, um in einem möglichen Rechtsstreit Beweise zu haben. Sollte die Vorbesitzerin die Katze tatsächlich zurückhaben wollen, müsste sie dies notfalls über ein Gericht machen.

Spätestens wenn die Vorbesitzerin einen Anwalt oder eine Anwältin einschalten und die Rückgabe der Katze fordert oder wohlmöglich Strafanzeige erstattet, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen. 

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