Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Lassen Sie sich weder einschüchtern noch emotional erpressen. Leider erlebe ich die geschilderte Situation, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Die vorherigen Eigentümer müssen sich darüber im Klaren sein, dass, wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, das Tier übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, sein Eigentum an dem Tier endgültig aufgibt. Wird kein Kaufpreis oder keine Schutzgebühr bezahlt, handelt es sich um eine Schenkung, bei der aber ebenfalls ein Eigentumsübergang stattfindet, der nur schwer wieder rückgängig zu machen ist.
Um diese in Ihrem Fall zu überprüfen müsste die Ihnen vorliegenden Beweise eingesehen werden und die Zeugenaussage bewertet werden.
Sie könnten zunächst die Herausgabe ablehnen und darauf verweisen, dass sie Ihnen das Eigentum an der Katze übertragen hat. Versuchen Sie nur noch schriftlich mit der Vorbesitzerin zu kommunizieren, um in einem möglichen Rechtsstreit Beweise zu haben. Sollte die Vorbesitzerin die Katze tatsächlich zurückhaben wollen, müsste sie dies notfalls über ein Gericht machen.
Spätestens wenn die Vorbesitzerin einen Anwalt oder eine Anwältin einschalten und die Rückgabe der Katze fordert oder wohlmöglich Strafanzeige erstattet, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.