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Frage zu einem zugelaufenen Tier

von Wolf K.

Was kann ich tun? Im Folgenden fasse ich zwei E-Mails zusammen, die ich Mittwoch und gestern an TASSO e.V. gesendet habe. Am 5.9. war uns eine Katze zugelaufen. Sie hatte bereits seit Tagen um Einlass gebettelt, war dann bei einer Frau im Haus untergekommen, die sie aber wegen einer Katzenhaar-Allergie ihres Lebenspartners nicht behalten konnte. Am 5.9. haben meine Kinder und ich die Katze dann reingenommen. Sie war gepflegt, aber leicht verstört. Mit jedem Tag wurde sie zutraulicher, kuschelte viel mit den Kindern und entwickelte ein normales Fressverhalten. Eine Woche lang schien die Katze sich bei uns äußerst wohl zu fühlen. Sie hatte sich ihre Plätzchen in der Wohnung gesucht und ließ keinerlei Anzeichen erkennen, wegzuwollen. Auch wenn wir sie auf den Hof ließen, kehrte sie wieder in unsere Wohnung zurück. Gestern stießen wir auf einen Aushang von TASSO. Natürlich haben wir sofort angerufen und die Suchdienstnummer durchgegeben. Der Besitzer kam kurz darauf, um die Katze abzuholen. Das Tier klammerte sich mit allen vier Pfoten an mir fest, schrie und knurrte. Die Katze schien nicht zu ihrem ursprünglichen Besitzer zurückzuwollen. Sie hörte auch auf den Namen, den wir ihr gegeben hatten, nicht auf ihren ursprünglichen Namen. Natürlich war ich mir bewusst, dass ich sie trotzdem übergeben muss. Der Besitzer war von diesem Verhalten sehr überrascht und meinte, wenn die Katze zu uns zurückkehren würde, müssten wir weitersehen, aber die Entscheidungen träfe seine Frau. Am späteren Abend erhielt ich eine recht schroffe Nachricht der Halterin mit der Aufforderung, das Tier abzuweisen, wenn es wieder bei uns auftauchen sollte, oder es zu "barfen". Ich habe nicht vor, die Katze wieder anzulocken, allerdings widerstrebt es mir, sie abzuweisen, wenn sie vor meiner Tür steht. Was soll ich tun? Und welche Möglichkeiten gibt es für uns, wenn das Tier tatsächlich immer wieder zu uns zurückkehren sollte? Ich will wirklich niemandem sein Haustier streitig machen, da ich auch weiß, wie man an einem solchen Tier hängt. Ich hätte auch kein Problem, wenn ich den Eindruck gehabt hätte, die Katze würde glücklich zu ihrem Besitzer zurückkehren. Hinzu kommt, dass bestimmte Beschreibungen des Verhaltens der Katze seitens der Besitzer überhaupt nicht mit unseren Beobachtungen übereinstimmten. Ich will keinesfalls spekulieren, aber ich bin mir sehr unsicher und wäre gern gewappnet, falls das Tier wieder auftaucht. Soweit die Nachricht vom Mittwoch vergangener Woche. Im Anschluss an diese Nachricht wurde ich von einer Mitarbeiterin von TASSO e.V. sehr freundlich beraten. Hier nun die Zusammenfassung der zweiten E-Mail: Nachdem die Katze wie erwartet ein paar Tage nicht draußen war, ist sie heute wieder vor meinem Haus aufgetaucht, hat gejammert und Einlass begehrt. Gemäß der Aufforderung der Halterin und der Empfehlung von TASSO e.V. habe ich sie nicht reingelassen. Vom Fenster aus habe ich aber beobachtet, wie sie um ein Haar überfahren worden wäre. Für den Vorfall gibt es Zeugen. Hätte der Autofahrer nicht gebremst, wäre die Katze jetzt tot. Unten im Haus ist eine Kneipe, deren Besitzerin mir eindringlich ins Gewissen geredet hat, das Tier einzulassen. Sie versorgt die Katze schon seit Monaten und sagt, sie wäre völlig verstört. Die Katze hat zwar jetzt ein Halsband, streift aber vor dem Haus hin und her, schaut nach oben und ruft. Ich kenne die rechtliche Lage und werde mich vorerst entsprechend verhalten. Das Tier ist gesund und gepflegt, und trotzdem habe ich nicht den Eindruck, dass es ihm gut geht. Am liebsten würde ich mich mit der Halterin auf eine gemeinsame Lösung einigen, aber ich habe den Eindruck, daran ist sie nicht interessiert. Wie kann ich mich verhalten?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann gut nachvollziehen, dass es Ihnen sehr schwer fällt, sie abzuweisen, weil die Katze ja offensichtlich so gern zu Ihnen möchte.

Wie Sie aber richtig schreiben, ist es das Eigentum eines anderen Menschen, der - im Rahmen der tierschutzrechtlichen Normen - über sein Eigentum verfügen und damit auch andere ausschließen kann.

Um eine abschließende und verbindliche Lösung herzuführen, müsste die Eigentümerin Ihnen das Eigentum an der Katze übertragen. Alles andere birgt nur weiteres Konfliktpotential.

Da sie Ihnen die Katze nicht schenken wird, bieten Sie ihr an, ihr die Katze abzukaufen. Hierfür sollten Sie dann zu Beweiszwecken einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen und sich die Bezahlung bestätigen lassen. 

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