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Hilfestellung und rechtliche Lage

von Chris A.

Hallo liebes Tasso Team. Um mein Problem zu schildern, muss ich leider etwas ausholen. Es geht um meine Hündin (bei euch registriert). Meine Lebensgefährtin und ich haben sie uns als Familienzuwachs zu unsere Tochter zugelegt. Leider kommt das Leben anders und die Beziehung ging auseinander. Ich hab sie damals mit zu mir genommen. Nach ca. 7 Monaten sind wir wider als Familie zusammengewachsen, nur hielt das nicht lange. In diesem Zeitraum hab ich angefangen auf Montage zu arbeiten, sodass ich sie nach der "zweiten" Trennung nicht wieder mit zu mir nehmen konnte. Das bedauere ich bis heute sehr. Nun sind 1 1/2 Jahr vergangen und ich habe jetzt leider erfahren, dass sie sich zum Angstbeißer entwickelt hat. Es gab 5 Vorfälle gegenüber Nachbarn im Garten. Gerade bin ich in der Umstrukturierung meines Jobs und ein Aspekt wird die Arbeitszeiten sei, welche mir in Zukunft eine Haltung von einem Hund ermöglicht soll. Da ich meine Zukunft generell wider auf einen Hund ausrichten möchte, würde ich sehr gern der Hündin eine bessere Umgebung und Erziehung zukommen lassen und sie wieder bei amr aufnehmen. Meine Ex-Lebensgefährtin wird dem mit Sicherheit nur schwerlich zustimmen. Rechtlich gesehen habe ich glaube ich eine gute Ausgangssituation. Ich bin im Besitz aller Unterlagen von ihr, auch den von mir unterschriebene Kaufvertrag. Nun weiß ich nicht recht wie ich ihr gegenüber vorgehen soll. Muss ich über einen Tierschutzverein gehen oder direkt rechtliche Schritte einleiten? Bin da etwas ratlos wie man da vorgeht!? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sie sollten zunächst versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden, da unabhängig von der Rechtslage und den Erfolgsaussichten, ein Rechtsstreit, notfalls vor Gericht viel Zeit, Nerven und Geld kostet. Sofern Sie sich einigen können, sollten Sie das Ergebnis unbedingt zur Klarheit aller aber auch als zu Beweiszwecken schriftlich festhalten.

Einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Ex-Lebensgefährtin haben Sie nur dann, wenn Sie nachweislich Alleineigentümer der Hündin sind. Da die Bewertung der Eigentumslage sehr kompliziert ist und hierfür alle vorhandenen Unterlagen, der Kaufvertrag, aber auch die Korrespondenz zwischen Ihnen beiden eingesehen werden muss, ist eine Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich.

Allein die Tatsache, dass Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben, beweist nicht, dass Sie auch heute noch Alleineigentümer sind. Wichtig ist, ob das Belassen der Hündin nach der zweiten Trennung vor 1,5 Jahren einen Eigentumsübergang auf Ihre Ex-Lebensgefährtin darstellt. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, ob es hierzu etwas Schriftliches zwischen Ihnen gibt, ob Sie weiterhin z.B. die Steuer, Versicherung, Tierarzt, Futter etc. bezahlen.

Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an eine/n Rechtsanwalt/in für Tierrecht um zu prüfen, welche Schritte sinnvoll sind. 

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