Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Beide Verhaltensweisen, sowohl das eigenmächtige Handeln der Nachbarin, als auch das Verhalten der Polizei sind fragwürdig.
Es ist zwar richtig, dass die Nachbarin sich nicht bereichert hat, da sie ja offen gelegt hat, dass es fremde Tiere sind. Es könnte jedoch, je nach den Einzelheiten, ein strafbares Ehrdelikt (Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung) vorliegen, daher sollte überlegt werden, Strafanzeige zu erstatten und Strafantrag zu stellen. Um nicht wieder abgewimmelt zu werden, sollte dies schriftlich bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden.
Zusätzlich könnte zivilrechtlich vorgegangen werden. Zum einen die schriftliche Aufforderung zur Unterlassung die Katzen ins Tierheim zu bringen, zu füttern, in die Wohnung zu locken etc. und zum anderen zu behaupten, die Katzen würden gequält, etc. Wenn Kosten entstanden sind bei der Tiere aus dem Tierheim könnte ein Schadensersatz geltend gemacht werden.
Um den bereits Nachbarschaftsfrieden jedoch nicht noch mehr zu belasten und unter Umständen in einen regelrechten Nachbarschaftskrieg hineingezogen zu werden, sollte zunächst eine friedliche Lösung gefunden werden. Wenden Sie sich daher z.B. an den/die zuständige/n SchiedsmannFrau und wenn auch dies nicht hilft, dann doch an eine/n Rechtsanwalt/in für Tierrecht.