Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Um zu prüfen, ob Sie folgenlos von dem Zusatzvertrag lösen können, muss zwingend der Vertragstext eingesehen werden. Zunächst muss geprüft werden, ob die Vereinbarung der Decktätigkeit überhaupt wirksam formuliert wurde, ob Ausnahmen oder das angesprochene Rücktrittsrecht festgehalten sind. Für den Fall, dass die Vereinbarung wirksam sein sollte, müssen die festgehaltenen Sanktionen (wahrscheinlich ist eine „Strafzahlung“ enthalten) auf Wirksamkeit geprüft werden.
Neben dem vertragsrechtlichen Aspekt gilt auch das Tierschutzgesetz zu beachten, da unnötige/leichtfertige Kastrationen nach § 6 Tierschutzgesetz nicht erlaubt sind und es durchaus möglich ist, dass die Kastration die unerwünschten Verhaltensweisen gar nicht abstellt. Hier sind jedoch die Einzelheiten und das Verhalten Ihres Rüden entscheidend, also z.B. ob er so sehr leidet dass er zum Beispiel wenn er läufige Hündinnen wittert, nicht mehr frißt, ständig ausbricht, nachts heult etc.
Zum Wohle des Hundes könnten Sie sich z.B. eine die Meinung eines zweiten unabhängigen Trainers einholen und sich über eine vorübergehende chemische Kastration informieren, um zu sehen, ob überhaupt eine Verhaltensänderung eintritt.