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Hund von Exfreundin trotz Einigung einfach mitgenommen

von Sebastian K.

Sehr geehrte Frau Fries, wie im Betreff schon beschrieben, hat meine Exfreundin unseren gemeinsam angeschafften Chihuahua trotz einer Einigung, welche wir bei unserer Trennung getroffen haben, einfach mitgenommen. Wir hatten uns eigentlich darauf geeinigt, dass ich ihr die Hälfte des Kaufpreises zurück zahle und sie dafür weiterhin bei mir bleibt. Leider habe ich die Einigung nicht schriftlich, dafür aber den Betrag den ich ihr bereits gezahlt habe. Sie hat aber einem Polizisten gegenüber gestanden, dass diese Einigung existiert. Vor einiger Zeit ist sie dann, als ich auf der Arbeit war, in die Wohnung gekommen und hat mir in WhatsApp geschrieben, dass sie den Hund mit nimmt, da ich den Hund angeblich schlecht behandele und sie der Meinung ist, dass der Hund rechtmäßig ihr gehöre. Ich habe bereits versucht, mit ihr darüber zu reden aber das ist leider sinnlos. Ebenfalls wollte ich sie bei der Polizei anzeigen, aber die sagten nur, dass sie da nichts machen können, wobei ein Polizist aber mit ihr telefoniert hat. Das Resultat des Gesprächs war, das meine Exfreundin meinte, dass sie mir das Geld zurück zahlen will und sie den Hund behält ohne das meine Meinung da mit einbezogen wurde. Ich weiß nicht, was ich nun tun kann und würde mich über eine schnelle Antwort freuen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.

Da Sie schreiben, dass Sie den Hund ursprünglich gemeinsam angeschafft haben, also Gemeinschaftseigentümer waren, war es zunächst sehr gut, dass Sie sich geeinigt haben und Sie Ihrer Exfreundin den Eigentumsanteil abgekauft haben. Damit sind Sie Alleineigentümer des Hundes geworden, § 903 BGB.

Dass Sie leider keine schriftliche Vereinbarung darüber getroffen haben, ändert an der Wirksamkeit dieses Kaufvertrages nicht, da auch mündliche Verträge wirksam sind. Ihre nachweisbare Zahlung und die Aussage des Polizisten sind zwar hilfreich, beweisen jedoch den Vertrag an sich nicht. Hier müsste geprüft werden, ob sich z.B. aus dem WhatsApp Verlauf etwas ergibt.

Da eine gütliche Einigung offensichtlich nicht möglich ist, sollten Sie sie entweder selbst oder durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin schriftlich zur Herausgabe Ihres Hundes gemäß § 985 BGB auffordern. Setzen Sie eine konkrete Frist und kündigen danach weitere rechtliche Schritte an.

Die konkreten Erfolgsaussichten eines möglichen Prozesses lassen sich an dieser Stelle nicht bewerten, da hierfür die Einzelheiten bekannt sein müssen, so insbesondere wann genau dies passiert ist und wie Ihre Exfreundin in Ihre Wohnung gekommen ist (hat sie noch einen Schlüssel, ist Sie eingebrochen, etc.) etc. Lassen Sie sich daher bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten. 

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