zurück zur Übersicht Mein Hund von Tierheim zurückholen 05.12.2017 von Margarita V. Am Samstag 02.12.2017 hat mein Mann unseren Hund Teddy ins Tierheim gegeben mit dem Grund, dass wir nicht viel Zeit für Gassi haben. Am gleichen Tag waren wir dort, um unseren Hund zurückzuholen. Gestern habe ich angerufen, aber sie sagen uns, sie geben der Hund nicht zurück. Meine Frage ist: Ich bin die einzelne Besitzerin des Hundes, nicht mein Mann. Dürfen sie meinen Hund immer noch behalten und verkaufen, obwohl nicht ich den Hund abgegeben habe ? Danke im Voraus! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass Ihr Ehemann den Hund dort abgegeben hat und eine Übereignungserklärung oder ähnliches unterzeichnet und je nach Tierheim auch einen Geldbetrag bezahlt hat. Um zu prüfen, ob dies rechtmäßig war, reicht Ihre Schilderung nicht aus, da rechtlich geprüft werden muss wer zum Zeitpunkt der Abgabe Eigentümer des Hundes war (Sie allein oder Ihnen beiden gemeinschaftlich) und die Einzelheiten der Anschaffung und der Haltung, also haben Sie den Hunde in die Ehe mitgebracht oder wurde er gemeinsam in der Ehe angeschafft, haben Sie die laufenden Kosten aus dem gemeinsamen Haushaltsgeld o.ä. bezahlt etc.) und ob durch die Übergabe das Tierheim rechtmäßig Eigentümer des Hundes geworden sein könnte. Daher ist eine Beurteilung an dieser Stelle nicht möglich. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin um die Rechtslage prüfen zu lassen und um zu klären, ob im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen das Tierheim vorgegangen werden kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass Ihr Ehemann den Hund dort abgegeben hat und eine Übereignungserklärung oder ähnliches unterzeichnet und je nach Tierheim auch einen Geldbetrag bezahlt hat. Um zu prüfen, ob dies rechtmäßig war, reicht Ihre Schilderung nicht aus, da rechtlich geprüft werden muss wer zum Zeitpunkt der Abgabe Eigentümer des Hundes war (Sie allein oder Ihnen beiden gemeinschaftlich) und die Einzelheiten der Anschaffung und der Haltung, also haben Sie den Hunde in die Ehe mitgebracht oder wurde er gemeinsam in der Ehe angeschafft, haben Sie die laufenden Kosten aus dem gemeinsamen Haushaltsgeld o.ä. bezahlt etc.) und ob durch die Übergabe das Tierheim rechtmäßig Eigentümer des Hundes geworden sein könnte. Daher ist eine Beurteilung an dieser Stelle nicht möglich. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin um die Rechtslage prüfen zu lassen und um zu klären, ob im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen das Tierheim vorgegangen werden kann.