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Laut Vertrag Rückgabe

von Sarah H.

Guten Tag, in der Hoffnung, dass ich bei Ihnen eine Antwort auf meine Fragen bekomme. Hier meine Geschichte: Ich habe vor ca. 2 Monaten über ein Internetportal eine Katze gesucht und bin auch fündig geworden. Ich habe die Famile mehrmals besucht und wir haben uns auf Anhieb sehr gut verstanden. Dementsprechend waren wir uns einig, dass ich die Katze bekomme. Es handelt sich hierbei um einen einjährigen, kastrierten Main Coon Kater mit Papieren. Die Familie möchte ihn aus privten Gründen abgeben. Kurz vor Abholung musste ich jedoch- durch einen finanziellen Zwischenfall- der Familie absagen. Daraufhin fragten sie, ob auch eine Ratenzahlung für mich infrage käme, weil sie mich wirklich gern als neue Besitzerin des Katers haben möchten. Ich willigte ein. Am Tag der Abholung unterschieb ich einen Schutzvertrag. Er solle 400 Euro kosten. Die erste Rate, die ich gleich Vorort bezahlte betrug 150 Euro. Dies wurde auch so eingetragen. Die Familie wusste, dass ich einen Hund zuhause habe und es evtl zu Schwierigkeiten kommen könnte. Wir waren danach stetig in Kontakt und erzählte ihnen wie es ihm bei mir erginge. Ich hatte ihn ca. 7 Wochen bei mir. Mein Hund reagierte nach einer Zeit extrem eifersüchtig auf ihn und verbellte ihn ständig, hinzu kam noch ein sehr aggressiver Futterneid. Nachts maunzte er alle Nächte durch, zerstörte die Pflanzen und ging die Tapeten hoch. Ich rief die Familie an und berichtete ihnen das. Ich war der Meinung, dass der Kater einfach nicht als Einzelkatze gehalten werden sollte und daher nicht ausgelastet und ausgeglichen genug ist. Ich gab ihm noch etwas mehr Zeit. Aber es wurde nicht besser. Ich entschied ihn zurückzugeben, so schwer es mir viel. Sie waren einverstanden und ich fuhr zu ihnen. An diesem Tag wurde nicht über das bereits gezahlte Geld gesprochen. Ich tat es ab und dachte mir, dass es einfach vergessen wurde, so wie ich es auch vergaß. Ich schrieb ihnen am nächsten Tag eine kurze Nachricht, bedankte mich noch einmal für die unkomplizierte Abwicklung und schrieb dass sie mir das Geld einfach überwiesen könnten. Dann kam: "Wir haben gesagt, dass wir ihn zurücknehmen, aber nicht zurück kaufen!" Das heisst, sie wollen mir mein Geld nicht zurückgeben. Ist das so rechtens? Was kann ich tun? Hätte ich nicht eigentlich ein recht auf die Katze, sofern sie sich weigern mir das Geld zurück zu zahlen? Leider steht im Vertrag nichts darüber. Ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen. Liebe Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst steht fest, dass Sie den Kater zurückgeben haben und das bisher gezahlte Geld zurückerhalten wollen. Damit haben Sie zu verstehen gegeben, dass Sie an dem Kaufvertrag nicht festhalten wollen und ihn rückabwickeln wollen, rechtlich gesprochen, sind Sie von dem Kaufvertrag zurückgetreten.

Ob dieser Rücktritt wirksam war oder nicht und die Verkäufer den Kater daher nur aus „Kulanz“ zurückgenommen haben, wie sie Ihnen schon geschrieben haben, müsste genauer geprüft werden, da hiervon abhängt, ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung der 150,- EUR haben. Hierfür müssten neben dem Vertrag auch die bisherige Korrespondenz zwischen Ihnen eingesehen werden (WhatsApp, Facebook, etc.), da eine Beurteilung ohne dies nicht möglich ist.

Ein Anspruch auf Herausgabe des Katers gegen Zahlung des restlichen Kaufpreises dürfte ausscheidenden, wenn der Rücktritt wirksam war, da der Kaufvertrag in dieser Form nicht mehr besteht, sondern sich gemäß § 346 BGB in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

Sie könnten die Verkäufer nochmals auffordern, Ihnen den Betrag zurückzuzahlen unter Verweis auf den Rücktritt vom Kaufvertrag und § 346 BGB sowie sich rechtliche Schritte vorbehalten, wenn nicht fristgerecht überwiesen wird. Benennen Sie ein konkretes Datum als Zahlungsfrist und versenden Sie den Brief zu Beweiszwecken per Einschreiben.

Sollten die Verkäufer sich weiterhin weigern, müssten Sie bei Bedarf nach Fristablauf die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens und das entsprechende Kostenrisiko anwaltlich prüfen lassen. 

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