zurück zur Übersicht Hund läuft unbeaufsichtigt von Hof runter 02.01.2018 von Katharina G. Hallo, ich habe eine Frage und zwar kenne ich einen Hund bei uns im Ort der auf einem Hof lebt. Nun ist es so, dass er mittlerweile sehr weit vom Hof wegläuft. Der Hund ist in erster Linie sehr freundlich und zutraulich aber er läuft auch über sehr viel befahrene Straßen. Was kann man da machen? Ich finde es sehr unverantwortlich vom "Besitzer" da er sich nicht wirklich drum kümmert bzw. es ihn nichtmal interessiert, ob der Hund da ist oder nicht. Ich kann den Hund nicht zu mir nehmen, da ich es nicht gut fände wenn dieser ganz alleine ist den Tag über aber so kann es halt auch nicht weiter gehen. Danke für eine Antwort Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Durch den unbeaufsichtigten Freilauf des Hundes stellt er nicht nur eine allgemeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, sondern ist auch selbst in Gefahr im Straßenverkehr verletzt oder gar getötet zu werden. Durch diesen „Freigang“ verstößt der Hundehalter gegen § 2 Absatz 2 LHundG NW, was gemäß § 20 Absatz 1 LHundG NW mit einer Geldbuße von bis zu 100.000,00 EUR geahndet werden kann. Sie könnten daher das zuständige Ordnungsamt informieren und um Überprüfung bitten. Die Behörde kann dem Hundehalter bei Bedarf die entsprechenden Auflagen erteilen, damit der Hund nicht mehr ungehindert Freilauf erhält und dies notfalls mit Zwangsgeldern durchsetzen, zusätzlich zu einem möglichen Bußgeld.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Durch den unbeaufsichtigten Freilauf des Hundes stellt er nicht nur eine allgemeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, sondern ist auch selbst in Gefahr im Straßenverkehr verletzt oder gar getötet zu werden. Durch diesen „Freigang“ verstößt der Hundehalter gegen § 2 Absatz 2 LHundG NW, was gemäß § 20 Absatz 1 LHundG NW mit einer Geldbuße von bis zu 100.000,00 EUR geahndet werden kann. Sie könnten daher das zuständige Ordnungsamt informieren und um Überprüfung bitten. Die Behörde kann dem Hundehalter bei Bedarf die entsprechenden Auflagen erteilen, damit der Hund nicht mehr ungehindert Freilauf erhält und dies notfalls mit Zwangsgeldern durchsetzen, zusätzlich zu einem möglichen Bußgeld.