zurück zur Übersicht Hund springt Jogger an und zerreißt Jacke 11.01.2018 von Sandra H. hallo, ich habe die anderen fragen bereits durchgelesen, aber es war nichts passendes dabei. deshalb mein fall: nach der abendlichen gassirunde stand ich noch mit meiner begleitung an der straße um uns zu verabschieden. es ist bereits dunkel, beide hunde sind angeleint und mit einem leuchthalsband versehen. meiner dreht sich um, und ich merke, dass da was kommen muss. habe ihn also kurz genommen, so schnell es ging. auf einmal kommt ein jogger sehr dich an uns vorbei (in winterbekleidung). mein hund springt ihn an (hat eventuell geschnappt? es war dunkel und nicht zu erkennen). jedoch hatte ich ihn innerhalb kürzester zeit wieder im griff. der alte mann beschimpfte mich und den hund sofort, bevor ich darauf reagieren und mich entschuldigen konnte. er rannte einfach weiter. habe nun eine vorladung zum veterinäramt erhalten. seine beschreibung der sachlage entspricht nicht der tatsache, und ich habe sogar einen zeugen, der meien aussage bestätigen würde. er habe behauptet, ich wäre uneinsichtig gewesen und hätte mich vom ort entfernt, ohne meine personalien zu hinterlassen. wie gehe ich am besten vor? und vor allem, wie hat er denn meine adresse herausbekommen? mit freundlichen grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich rate Ihnen dringend, (zunächst) keine eigene Stellungnahme gegenüber dem Veterinäramt abzugeben oder Kontakt aufzunehmen, sondern über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht zunächst eine Akteneinsicht zu erhalten. Erst nach Einsicht in die Akte und der Kenntnis der Details, insbesondere ob es sich um den ersten Fall handelt, kann geprüft werden, in welchem Umfang eine Stellungnahme bzw. Richtigstellung abgegeben werden sollte, Zeugen benannt werden usw. Ich nehme an, dass Sie eine Frist gesetzt bekommen haben, daher sollten Sie schnell handeln und diese unbedingt einhalten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich rate Ihnen dringend, (zunächst) keine eigene Stellungnahme gegenüber dem Veterinäramt abzugeben oder Kontakt aufzunehmen, sondern über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht zunächst eine Akteneinsicht zu erhalten. Erst nach Einsicht in die Akte und der Kenntnis der Details, insbesondere ob es sich um den ersten Fall handelt, kann geprüft werden, in welchem Umfang eine Stellungnahme bzw. Richtigstellung abgegeben werden sollte, Zeugen benannt werden usw. Ich nehme an, dass Sie eine Frist gesetzt bekommen haben, daher sollten Sie schnell handeln und diese unbedingt einhalten.