Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Immer wieder kommt es zu solchen „Rettungsaktionen“, die nicht für die Katzenhalter, sondern auch für die Katze immer wieder Streß bedeuten.
Entweder Sie schreiben einen Brief an Unbekannt und fordern die Dame auf, es ab sofort zu unterlassen auf Ihr Eigentum, sprich auf Ihre Katzen einzuwirken und hinterlegen diesen bei dem Tierarzt mit der Bitte um Weitergabe an die „Finderin“. Zudem könnten Sie den Tierarzt bitten, Sie sofort anzurufen, wenn die Dame wieder in der Praxis ist und Ihre Katze abgibt, damit Sie hinfahren können und ihre Personalien zu erfahren bzw. vielleicht erkennen Sie sie ja auch.
Um Ansprüche (Unterlassen, Schadensersatz, Fahrtkosten, etc.) geltend gemachen zu können und verbindlich vorzugehen, benötigen Sie den Namen und die Anschrift. Erstatten Sie daher Strafanzeige gegen Unbekannt, stellen zusätzlich einen Strafantrag und schildern das gesamte Vorgehen objektiv und für einen unbeteiligten Dritten nachvollziehbar. Geben sie die Adressen des Tierheims und des Tierarztes an, damit diese als Zeugen befragt werden können. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens kann die Polizei beim Tierheim und Tierarzt die Kontaktdaten der Dame anfordern. Über einen Rechtsanwalt können Sie dann Akteneinsicht beantragen und so den Namen und Adresse erfahren, um dann weiter vorgehen zu können. Sie können die Anzeige selbst erstatten oder diese bereits von einem Anwalt fertigen lassen, um die Chance zu erhöhen, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.