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Hunde Diebstahl

von Ute S.

Ich Ute S. möchte gerne wissen, wenn man eine mündliche Vereinbarung hat ob das zählt. Jch musste 3 Monatein die Klinik, weil ich eine Depression bekommen habe. Ich habe mehrere Tiere und muste mich darum kümmern , dass sie gut versorgt werden. Da viele meiner Tiere aus schlechte Haltung kamen. Ich habe dann sehr Nette Nachbarn gefunden die sich sehr gut um sie gekümmert haben ,während ich in der Klinik war. Das war auch sehr wichtig für mich. Ich habe Hunde und Katzen. Sie sind meine Familie. So konnte ich beruhigt in die Klinik gehen und war sehr glücklich, so nette Nachbarn zu haben.Meine Hündin Antonia und mein Rüde Dusty sind 2010 6 Februar Eltern geworden von drei Welpen 2 Rüden und ein Weibchen zwei Hunde habe ich verkauft und ein Rüde habe ich behalten mit den Namen Sky , den ich sehr liebe. Denn ich auch in Pflege hatte, bei einer älteren Dame sie war schon 75 Jahre alt.  Als ich wieder zu Hause angekommen bin, kamen meine Tiere (Familie) wieder zu mir nach Hause zurück. Nur bei den Sky haben meine netten Nachbarn gesagt , willst Du ihr denn Sky wieder weg nehmen , sie hat sich so an ihn gewöhnt , und ich war am kämpfen mit mir , weil sie regelrecht aufgeblüht ist mit dem Hund , habe ich den endschluss gefasst , dass sie ihn so lange behält wie sie sich drum Kümmern kann,und dass er dann zu mir zurück kommt, das war unsere Vereinbarung, aber auch nur weil ich den Sky jeden Tag sehen konnte und mich um sie gekümmert habe . Wir sind jeden Tag zusammen mit den Hunden gegangen. Bis ich dann ein paar Tage krank war , und eine andere Nachbarin ein junges Mädchen von nebenan die grade mal 8 Wochen hier wohnt mit der Dame gegangen ist.cDann würde die ältere Dame, mittlerweile 81 Jahre alt sehr schwer Krank und kam ins Krankenhaus.Das junge Mädchen hat dann einfach mein Hund mit nach Reine genommen zu ihren Opa und Mutter ohne mein Wissen und ohne meine Einverständnis. Die ältere Dame hat zwar die Hundesteuer auf ihren Namen bezahlt ,und die Haftpflichtversicherung für die Hunde die aber auf mein Namen laufen hat sie mir bezahlt weil ich für sie da war . Mittlerweile ist sie gestorben .Und sie wollen mir den Sky nicht zurück geben. Was habe ich für Rechte ,er ist auch bei Tasso noch auf meinen Namen gemeldet .Habe ich eine Chance ihn wieder zu kriegen. Es gibt so viele Menschen die das Wissen das das mein Hund ist, und die von der Vereinbarung wissen, die auch unter Eit Aussagen .weil die ältere Dame allen davon erzählt hat

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Werden die Tiere dann auch noch an Dritte weitergeben, so wie in Ihrem Fall, wird es sehr kompliziert.

Ob der ursprüngliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob er sein Eigentum -trotz der Übergabe des Tieres und meist auch des Impfausweises- beweisen kann, da die Pflegepersonen/die Dritten in der Regel behaupten, das Tier sei ihnen geschenkt worden. Erschwerend kommt -wie in Ihrem Falle auch- hinzu, dass zwischen Freunden und Bekannten in der Regel nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind.

Da es sich bei der Prüfung und Klärung von Eigentumsrecht um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicher Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, SMS, WhatsApp, Zeugen etc.) möglich. Zudem müsste die Verteilung der weiteren Kosten bekannt sein, insbesondere Futter- und Tierarztkosten. Die Hundesteuer und die Beiträge der Versicherung hat ja die alte Dame bezahlt. Hinzu kommt der lange Zeitraum von sechs Jahren, die der Hund bei ihr war.

Sie könnten die derzeitigen Besitzer, sofern Ihnen der Name und die Adresse bekannt sind, schriftlich auffordern Ihnen den Hund innerhalb von einer Woche zurückzugeben. Setzten Sie ein konkretes Datum zur Herausgabe ein und kündigen weitere Schritte an, sofern die Frist verstreicht.

Leider sind Sie in der schlechteren Position, da Sie die Besitzer letztlich auf Herausgabe verklagen und beweisen müssen, einen Herausgabeanspruch zu haben. Bevor Sie tatsächlich Klage auf Herausgabe des Hundes beim zuständigen Amtsgericht erheben, sollten Sie die Erfolgsaussichten anwaltlich prüfen lassen.

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