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Katze rennt vor Hund weg und verletzt sich

von Sabine K.

Sehr geehrte Frau Fries, wir wohnen gemeinsam mit fünf anderen Mietparteien auf einem eingezäunten Grundstück mit Gartennutzung. Zwei Mietern wurde vom Eigentümer das Halten eines Hundes gestattet. Beide Hunde laufen auf dem Grundstück auch hin und wieder ohne Leine. Eine Mietpartei hat seit einigen Monaten eine Katze (Main Coon), ein sehr großes Tier, das sich hin und wieder auch draußen aufhält. Die Haltung des Katers wurde vom Eigentümer nicht gestattet! Vor einigen Tagen sind sich nun Katze und Hund (kleiner Bodeguero) im Garten begegnet. Der Hund bellte laut und die Katze kletterte auf einen Baum. Heute habe ich eine Rechnung von den Nachbarn bzgl. einer Behandlung beim Tierarzt erhalten, weil sie sich angeblich "einige Krallen komplett herausgerissen" hat. Muss ich diese Rechnung begleichen, obwohl die Katze gar nicht vom Vermieter gestattet wurde? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus! VG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob Sie für den Schaden, den Ihr Hund (angeblich) angerichtet hat, haften müssen, hat mit dem Mietrecht und einer nicht vorliegenden Genehmigung des Vermieters nichts zu tun.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt, sondern wie hier, nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss.

Geben Sie die weitere Bearbeitung an die Hundehalterhaftpflichtversicherung ab, da diese nicht nur für die Regulierung berechtigter Ansprüche, sondern auch für die Prüfung und die Abwehr unberechtigter oder überhöhter Schadensersatz -/Schmerzensgeldansprüche zuständig ist.

Sollte Sie keine Versicherung haben, versuchen Sie möglichst eine gütliche Lösung zu finden, um einen Rechtsstreit und einen möglichen Prozess zu vermeiden. Spätestens wenn die Nachbarn sich einen Anwalt nehmen, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

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