zurück zur Übersicht Misshandlung eines Golden Retriever Hundes 20.02.2018 von Evelin H. Sehr geehrte Damen und Herren, durch öffentliche Medien erfuhr ich, dass vergangenen Samstag in Oberursel-Stierstadt ein Mann mit den Fäusten auf den Kopf seines Hundes einschlug, so dass dieser umfiel. Daraufhin verschwand er. Es gibt 2 Zeugen, die diese Tat bestätigen können. Es konnte leider niemand helfen, da die Tat auf einem offenen Feld stattfand. Jetzt wird der Schläger polizeilich gesucht. Meine Frage: Kann Tasso-Tierschutz im Falle einer Festnahme des Schlägers Anzeige wegen schwerer Tiermisshandlung erstatten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine Strafanzeige erstatten kann jedermann, also z.B. auch Sie, obwohl Sie keine Zeugin sind, da es sich bei einer Anzeige um eine Mitteilung an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft handelt, dass jemand einen Straftatbestand (hier: § 17 Tierschutzgesetz) erfüllt haben könnte. Einen Strafantrag hingegen kann nur der Geschädigte selbst und nur innerhalb von drei Monaten stellen. Da Sie schreiben, dass der Täter schon polizeilich gesucht wird, ist aber davon auszugehen, dass bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet wurde, so dass keine weitere Strafanzeige notwendig ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine Strafanzeige erstatten kann jedermann, also z.B. auch Sie, obwohl Sie keine Zeugin sind, da es sich bei einer Anzeige um eine Mitteilung an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft handelt, dass jemand einen Straftatbestand (hier: § 17 Tierschutzgesetz) erfüllt haben könnte. Einen Strafantrag hingegen kann nur der Geschädigte selbst und nur innerhalb von drei Monaten stellen. Da Sie schreiben, dass der Täter schon polizeilich gesucht wird, ist aber davon auszugehen, dass bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet wurde, so dass keine weitere Strafanzeige notwendig ist.