zurück zur Übersicht Haltungsverbot ?! 21.03.2018 von Anna A. Ich habe in Russland einen Lemur als Haustier (aus Zucht, nicht wildes Tier). Alle Papiere sind vorhanden. Ich bin mir aber nicht sicher, dass ich ihn mit nach Deutschland nehmen kann?! Ob es hier erlaubt ist, so ein exotisches Tier als Haustier zu haben?! Wenn ja, wo und wie kann ich ihn registrieren?! Ich möchte ihn gern mitbringen, da er jetzt bei meinen Eltern lebt, und ich vermisse ihn sehr! Danke im Voraus! Anna Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Kattas, Lemuren und Äffchen gehören zu den gemäß der EU-Artenschutzverordnung besonders geschützten Tierarten und sind daher, wenn überhaupt, nur unter sehr strengen Vorgaben von Privatleuten zu halten. Betroffen sind verschiedene Bereiche: Zum einen geht es um die Einfuhrbedingungen, da Sie schreiben, dass das Tier aus dem nicht EU-Ausland eingeführt werden soll, für deren Überwachung unter anderem der Zoll zuständig ist. Zum anderen geht es um die konkreten Haltungsbedingungen, die sich nach einer Vielzahl von Gesetzen und Regelungen richten, wie das Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutz-Verordnung, Tierschutzgesetz etc.. Sie sollten sich daher unbedingt vorab mit dem für Ihre Stadt zuständigen Veterinäramt in Verbindung setzten und sich dort verbindlich informieren.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Kattas, Lemuren und Äffchen gehören zu den gemäß der EU-Artenschutzverordnung besonders geschützten Tierarten und sind daher, wenn überhaupt, nur unter sehr strengen Vorgaben von Privatleuten zu halten. Betroffen sind verschiedene Bereiche: Zum einen geht es um die Einfuhrbedingungen, da Sie schreiben, dass das Tier aus dem nicht EU-Ausland eingeführt werden soll, für deren Überwachung unter anderem der Zoll zuständig ist. Zum anderen geht es um die konkreten Haltungsbedingungen, die sich nach einer Vielzahl von Gesetzen und Regelungen richten, wie das Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutz-Verordnung, Tierschutzgesetz etc.. Sie sollten sich daher unbedingt vorab mit dem für Ihre Stadt zuständigen Veterinäramt in Verbindung setzten und sich dort verbindlich informieren.