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Wohin mit dem hund/darf nicht in meiner Wohnung bleiben

von Marie K.

Hallo, ich habe einen hund, der auf meinen Namen gemeldet ist und es auch bleibt. Ich darf ihn nicht in meiner Wohnung halten, denn nach ein paar Tagen kam eine Beschwerde zwecks der Lautstärke des damals noch 2Monate jungen Hundes an die Wohnungsgenossenschaft, der nun ca ein halbes Jahr alt ist. Kurz: Hund muss raus. Lasse ihn auf mich gemeldet. Frage: wohin mit dem Hund? Kostenlos am besten. Auf unbestimmte Zeit. Ich möchte ihn jeder Zeit sehen können und ihn später zurück holen in eine neue Wohnung wenn ich eine Wohnung gefunden haben sollte wo, ich ihn halten darf. Vielleicht gibt es Rat?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich nehme an, dass Sie bereits erfolglos versucht haben, z.B. mit Hilfe eines Hundetrainers, den Grund für das Bellen zu finden (z.B. wenn er das allein sein noch nicht richtig gelernt hat) und durch entsprechendes Training abzustellen.

Da Sie Eigentümerin bleiben möchten und ihn nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend bis Sie eine neue Wohnung gefunden haben, abgeben möchten, gibt es verschiedenen Möglichkeiten. Für welche Lösung auch immer Sie sich entscheiden, ganz wichtig ist es, einen schriftlichen Vertrag mit der Pflegeperson zu machen und darin festzuhalten, dass es lediglich ein Pflegevertrag ist, Sie Eigentümerin bleiben und ihn jederzeit herausverlangen können. Da Sie schreiben, dass es eine kostenlose Pflege sein sollte, scheidet eine Hundepension oder ein Hundesitter wahrscheinlich aus.

Wahrscheinlich wird daher nur eine Pflegestelle im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis in Frage kommen. Da Sie Eigentümerin und Halterin bleiben, sind Sie dann (sofern Sie nicht etwas anderes vereinbaren) auch nach wie vor für die Futterkosten, Tierarztkosten, Versicherung etc. zuständig.

Gerade bei der Inpflegegabe eines Hundes innerhalb des Freundes- oder Bekanntenkreises gibt es regelmäßig Streit über die Rückgabe und/oder die Kostenerstattung, daher rate ich Ihnen dringend zu einer klaren schriftlichen Vereinbarung, wenn Sie eine Stelle für den Hund gefunden haben.

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