Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Ich nehme an, dass Sie bereits erfolglos versucht haben, z.B. mit Hilfe eines Hundetrainers, den Grund für das Bellen zu finden (z.B. wenn er das allein sein noch nicht richtig gelernt hat) und durch entsprechendes Training abzustellen.
Da Sie Eigentümerin bleiben möchten und ihn nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend bis Sie eine neue Wohnung gefunden haben, abgeben möchten, gibt es verschiedenen Möglichkeiten. Für welche Lösung auch immer Sie sich entscheiden, ganz wichtig ist es, einen schriftlichen Vertrag mit der Pflegeperson zu machen und darin festzuhalten, dass es lediglich ein Pflegevertrag ist, Sie Eigentümerin bleiben und ihn jederzeit herausverlangen können. Da Sie schreiben, dass es eine kostenlose Pflege sein sollte, scheidet eine Hundepension oder ein Hundesitter wahrscheinlich aus.
Wahrscheinlich wird daher nur eine Pflegestelle im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis in Frage kommen. Da Sie Eigentümerin und Halterin bleiben, sind Sie dann (sofern Sie nicht etwas anderes vereinbaren) auch nach wie vor für die Futterkosten, Tierarztkosten, Versicherung etc. zuständig.
Gerade bei der Inpflegegabe eines Hundes innerhalb des Freundes- oder Bekanntenkreises gibt es regelmäßig Streit über die Rückgabe und/oder die Kostenerstattung, daher rate ich Ihnen dringend zu einer klaren schriftlichen Vereinbarung, wenn Sie eine Stelle für den Hund gefunden haben.