Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses tragischen Todes Ihres Hundes an mich wenden müssen. Da im Recht jedoch Emotionen keine Rolle spielen, bitte um Verständnis für die sachliche Antwort.
Neben den Tierarztkosten können Sie auch die Fahrtkosten zum Tierarzt (0,30 €/km) und etwaige Bestattungskosten als Schadensersatz geltend machen.
Auch wenn kein Geldbetrag der Welt angemessen erscheint Ihren Hund zu „ersetzen“ so muss dieser sachlich und ohne Emotionen gefunden werden, um Ihnen den entstandenen Schaden durch den Verlust Ihres Hundes ersetzen zu können. Geben Sie daher den Kaufpreis an und weisen Sie Ausbildungen nach sofern vorhanden und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen Familienhund handelt und dass es sich für Sie und Ihre Familie um ein Familienmitglied handelt.
Ich nehme an, dass die Versicherung Ihnen nicht die gesamten Kosten erstatten wird, sondern zwei Abzüge vornehmen wird, indem sie zunächst den Wert des Hundes bestimmen wird und anhand dessen die Obergrenze für den möglichen Schadensersatz berechnen wird (z.B. 3-facher Wert) und einen weiteren Abzug mit der Begründung, dass Sie sich die Tiergefahr Ihres eigenen Hundes anrechnen lassen müssen (z.B. 50%).
Sollten Sie mit der Regulierung der Versicherung nicht einverstanden sein, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um dies prüfen zu lassen und einen wenigstens einen angemessenen Schadensersatzbetrag für Ihren verstorbenen Hund zu erhalten.