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Hund nach Bissverletzung eingeschläfert

von Susanne K.

Sehr geehrte Damen und Herren, Letzte Woche Mittwoch früh wären wir mit unseren 3 Hunden spazieren. Wir waren zu dritt und an der Leine war unser 16 jähriger mischlingsrüde, da er aufgrund seiner taubheit nicht mehr abrufbar war, unsere 2 Terrier freilaufend, da sie auf Abruf hören. Wir waren außerorts spazieren, als plötzlich vor uns eine uns bereits als aggressiv bekannte rhodesian ridgeback Hündin stand. Sie hat unseren alten rüden gestellt und als er ihr ausweichen wollte hat sie ihn angegriffen und ihm mehrfach in den unteren Halsbereich gebissen. Erst nach 2 Minuten konnten wir sie durch unsere beiden Terrier die sie durch kläffen und knurren von unserem rüden ablenken konnten, verscheuchen. Besitzer war bis dahin und auch später keiner in Sicht. 2 Tage später haben wir unseren rüden dann einschläfern müssen, da die Hündin ihn schwer am Hals verletzt hatte und er seine hinterläufe nicht mehr bewegen konnte. Laut Aussage der Besitzerin, die ich tags darauf angesprochen habe, darf der Hund in der früh von der nachbarin rausgelassen, selbständig sein Geschäft verrichten und kommt dann normal wieder brav nach Hause. Nachdem der Fall nun der Versicherung gemeldet worden ist, wurde die Geschichte von der Dame "abgeändert" und der Hund hat sich angeblich vom karabiner der Leine losgerissen. Wir waren angeblich außer Sichtweite. Die Versicherung will von uns nun die tierarztkosten sowie einen wiederanschaffungswert. Tierarztkosten sind klar, da gilt die Rechnung unserer Tierärztin für Behandlung und einschläfern oder? Aber was ist denn der wiederanschaffungswert für einen freien 16 jährigen wegbegleiter der von so etwas aus dem Leben gerissen wurde?! Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen. Das ganze geht uns sehr nahe und eigentlich möchte man sich gar nicht mit solchen Angelegenheiten beschäftigen sondern um den Liebling trauern. :( PS: der Hund wurde von uns der Gemeinde und Polizei gemeldet und hat ab sofort leinen- und maulfkorbpflicht bis ein positiver wesenstest vorliegt. MfG Susanne

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses tragischen Todes Ihres Hundes an mich wenden müssen. Da im Recht jedoch Emotionen keine Rolle spielen, bitte um Verständnis für die sachliche Antwort.

Neben den Tierarztkosten können Sie auch die Fahrtkosten zum Tierarzt (0,30 €/km) und etwaige Bestattungskosten als Schadensersatz geltend machen.

Auch wenn kein Geldbetrag der Welt angemessen erscheint Ihren Hund zu „ersetzen“ so muss dieser sachlich und ohne Emotionen gefunden werden, um Ihnen den entstandenen Schaden durch den Verlust Ihres Hundes ersetzen zu können. Geben Sie daher den Kaufpreis an und weisen Sie Ausbildungen nach sofern vorhanden und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen Familienhund handelt und dass es sich für Sie und Ihre Familie um ein Familienmitglied handelt.

Ich nehme an, dass die Versicherung Ihnen nicht die gesamten Kosten erstatten wird, sondern zwei Abzüge vornehmen wird, indem sie zunächst den Wert des Hundes bestimmen wird und anhand dessen die Obergrenze für den möglichen Schadensersatz berechnen wird (z.B. 3-facher Wert) und einen weiteren Abzug mit der Begründung, dass Sie sich die Tiergefahr Ihres eigenen Hundes anrechnen lassen müssen (z.B. 50%).

Sollten Sie mit der Regulierung der Versicherung nicht einverstanden sein, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um dies prüfen zu lassen und einen wenigstens einen angemessenen Schadensersatzbetrag für Ihren verstorbenen Hund zu erhalten.

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