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Betreten von Wiesen und Badestellen mit Hund

von Alessa S.

Sehr geehrte Frau Fries, Ich war heute mit meiner kleinen Hündin am Flughafensee in Reinickendorf spazieren. Seit Jahren ist dieser Strand unter anderem auch sehr beliebt bei Hundebesitzern und solange die Hunde angeleint waren, wurde das vom Ordnungsamt toleriert. Nun bin ich heute an einem leeren Strandabschnitt mit meinem Hund an einer 2 m Leine zum Wasser runter gelaufen, wobei mich darauf hin 2 Beamte ansprachen, meine Personalien aufnahmen und mich verwarnten. Ein Bußgeld kam zum Glück nicht auf mich zu. Nun meine Fragen: Hat sich die Sachlage in den letzen Jahren geändert bezüglich öffentlicher Seen / Badestellen oder war hier das Ordnungsamt früher einfach nur kulant? Wie sieht es generell mit Grünflächen aus, darf ich in Berlin mit meinem Hund angeleint über eine Wiese laufen z.B. vor Balkonen in meiner Wohnhaussiedlung? Erwartet mich direkt eine Anzeige, sollte so etwas ähnliches nochmal passieren? Was hätte so eine Anzeige für Auswirkungen auf die Haltung meines Hundes bzw. evtl. zukünftiger Hunde? (Und wissen sie villt. auch ob eine derartige Anzeige berufliche Konsequenzen hat? - studiere Medizin) Ich bedanke mich schon mal ganz herzlich im Voraus bei Ihnen! Es ist wirklich toll das es diese Möglichkeit hier gibt, so unproblematisch qualifizierte Antworten auf tierrechtliche Fragen zu bekommen!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Vielen Dank für Ihr nettes Lob. Es ist zwar gut, dass Sie sich diese Gedanken machen und eine verantwortungsvolle Hundehalterin sind, Angst brauchen Sie jedoch keine zu haben.
Die Hundehaltung in Berlin ist allgemein im Berliner Hundegesetz geregelt, dessen gesamte Durchführbarkeit derzeit noch nicht abschließend geregelt ist, da eine notwendige Verordnung noch nicht erlassen wurde. Hinzukommen jedoch verschiedene Satzungen, wobei hinsichtlich des Hundefrei- und auslaufs u.a. das Grünanlagengesetz einschlägig ist. Die Internetseite der Stadt Berlin https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86083.php#steuer bietet viele nützliche Informationen und weiterführende Links. Dort finden Sie auch eine Liste der ausgewiesenen Hundefreilaufflächen. Auf Privatgrundstücken gilt natürlich das Recht des Eigentümers/Pächters oder Mieters.
Verstöße gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet, wobei sich dies aus dem Gesetz bzw. der Verordnung ergeben muss. Ein einmaliger Verstoß gegen die Leinenpflicht hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Hundehaltung, wenn Ihr Hund nicht anders auffällig geworden ist. Auf Ihr Medizinstudium hat dies keinerlei Auswirkungen, auch wird die Universität darüber nicht informiert.
 

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