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Hund erst zugesagt, dann wieder abgesagt

von Ilona J.

Hallo, Wir sind über Ebay auf die Anzeige eines Hundes gestoßen, die Besitzer suchten ein neues Zuhause. Wir haben uns den Hund angeguckt und wollten ihn bei uns aufnehmen. Die Familie hatte uns zugesagt dass wir den Hund bekommen & wir haben schon einen Termin ausgemacht, wann der Hund bei uns einzieht. Wir haben alle nötigen Sachen gekauft für den Hund. An dem Tag, als wir den Hund abholen wollten, sagte die Familie wieder ab mit der Begründung, sie wollen den Hund doch nicht abgeben. Wir hätten noch keinen offiziellen Kaufvertrag unterschrieben. Aber können die Besitzer einfach so wieder von der Vereinbarung zurück treten?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn Sie keinen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben, so liegt nach Ihrer Schilderung ein mündlicher Kaufvertrag vor, da Sie sich über die wichtigen Punkte geeinigt haben: Verkauf eines Hundes gegen Zahlung des Kaufpreises. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, können Kaufverträge auch mündlich geschlossen werden und sind daher wirksam. In der Folge müssen beide Parteien sich hieran halten und müssen die daraus entstehenden Pflichten erfüllen. Das heißt, Sie haben einen Anspruch gegen die Verkäufer auf Übereignung des Hundes und Sie als Käufer sind verpflichtet, dafür im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.

Indem die Verkäufer sich nicht an den Vertrag halten möchten, sind sie rechtlich gesehen davon zurückgetreten. Zu prüfen wäre daher, ob ein solches Rücktrittsrecht vereinbart war oder wenn nicht, ob Sie diesen Rücktritt angenommen haben und damit den Vertrag einvernehmlich aufgehoben haben. Des Weiteren wären Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer zu prüfen, da Sie im Vertrauen auf die Übereignung des Hundes schon Anschaffungen für ihn getätigt haben.

Um Ihre Ansprüche und deren Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung zu prüfen, müssten die Einzelheiten bekannt sein und die Verkaufsanzeige sowie die bisherige Korrespondenz zwischen Ihnen (WhatsApp, E-Mail etc.) eingesehen werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen spezialisierten Tierrechtsanwalt, um nicht nur die theoretisch möglichen, sondern auch die realistischen Schritte einleiten zu können.

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