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Negativen Wesenstest

von Leonore M.

Sehr geehrte Frau Fries, mein Bruder hat seit 1 1/2 Jahren habe ich Ärger mit der Gemeinde und mittlerweile auch gegen den Kreis Amt für Veterinärwesen. Alles fing damit an, dass sie 2014 umgezogen sind. Erst haben die Nachbarn behauptet, dass es den Pferden nicht gutgehen würden. Aber das war nicht der Fall. Da bekam meine Schwägerin von einer Freundin die Hündin  geschenkt, sie bekam Welpen und zwei von Welpen behielt sie (einen Rüden und ein Mädchen). Das Mädchen ist mittlerweile seit mehr als ein Jahr bei mir und mir droht der gleiche Ärger. Ihre tollen Nachbarn haben immer wieder den Zaun zerstörten, so das es vorkam, das Tiere auf der Straße standen und die Nachbarschaft angebellt hat. Es hagelt Ordnungsverfügungen noch und nöcher. Die anderen beiden gingen dann in die Hundeschule, da nur der Rüde (3 Jahre) als gefährlich eingestuft wurde und die Hündin (4 Jahre) nicht. Seit 1 1/2 Jahren kämpft mein Bruder darum, die Tiere bahalten zu können. Es ging durch alle Behörden selbst durch alle gerichtlichen Instanzen. Bei ersten Wesenstest ohne Hundeschule ist der Rüde durchgefallen. Dann ging beide in die Hundeschule und absolviert dort den Wesenstest mit Bravur. Dann kam die Verfügung vom Kreis zum Wesenstest statt. Jedermann von Kreis wollte dann noch eine Telefonat führen und mein Bruder bekam einige Wortfetzen mit, es ging um den Rüden und das, das Ganze schon laufen würde. Die Hündin bekam an Ort und Stelle noch einen Maulkorb verpasst, obwohl sie nie einen tragen musste, kannte sie ja nicht. Alle Hunde beim Wesenstest knurrten beim Schirmtest und nur bei meinem Bruder kam der Schirm so nahe zum Einsatz, dass man Angst haben musste, das man meinen beiden die Augen ausgestechen würde. Also knurrten sie auch, so wie alle Anderen auch, und damit es nicht so auffällt, seine beiden fielen durch, ebenso ein Hund aus einem anderen Ort unserer Gemeinde. Jetzt weiß ich auch was man damit meint, dass es laufen würde indem beide durchgefallen sind. Mit der negativen Bescheinigung muss er nun wieder seine Hunde umgehend abgeben ohne Frist ohne alles. Er hat erneut meine Anwältin eingeschaltet, um Widerspruch dagegen einzulegen, weil er glaubt, dass wenn er ein unabhängiges Gutachten erstellen lässt, da angeblich keine Bindung zwischen den Hunden und Haltern herrscht. Weil jetzt muss er wieder seine Hunde wieder in einer Pension unterbringen, was wieder etliche Kosten nach sich ziehen und desweiteren wegen des negativ Bescheid erneut vor Gericht. Das geht schon so lange, und mittlerweile ist er i auch finanziell am Ende. Da er sie nie in einer Tierheim abgeben würde, obwohl er wohl danach aussieht, als müsste er sie doch irgendwann ins Tierheim geben, da seine Anwältin, es kann bis zu 9 Monaten dauern, für eine Entscheidung. Jetzt meine Frage würde ein unabhängiges Sachverständigen Gutachten helfen. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Not und Ihre Verzweiflung. Da Sie aber schreiben, dass der Rechtsstreit bereits seit über einem Jahr andauert, es bereits mehrere Ordnungsverfügungen gegeben hat und sogar Prozesse geführt wurden, ist leider ohne Kenntnis der Details, insbesondere der Ergebnisse der Prozesse, an dieser Stelle eine sinnvolle Einschätzung leider nicht möglich.
 

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