zurück zur Übersicht Überfürsorgliche Nachbarin 04.08.2018 von Victoria W. Sehr geehrte Frau Fries, ich besitze einen einjährigen kastrierten und gechippten Kater. Seit Ende letzten Jahres ist er ein Freigänger. Er ist ein sehr zutraulicher und verschmuster Kater, weswegen die Nachbarn ihn sehr schnell ins Herz geschlossen haben. Nach einiger Zeit kam er nur noch unregelmäßig zu seinen Fütterungszeiten und auch ansonsten war er weniger bei mir. Ich hatte bemerkt, dass er immer dicker wurde, aber ständig Durchfall hatte, und ging zum Tierarzt. Das Leiden nahm aber kein Ende und ich konnte es mir auch nicht erklären. Eines Tages fand ich dann heraus, dass eine meiner Nachbarinnen ihm Milch fütterte, was natürlich zu seinen Beschwerden führte. Daraufhin sprach ich diese Nachbarin an und bat sie darum, ihn nicht mehr zu füttern und auf gar keinen Fall mit Milch. Für eine kurze Zeit war Ruhe und er kam wieder regelmäßig zu mir und hat abgenommen. Leider war das nur ein zeitlich begrenzter Erfolg. Er kam wieder unregelmäßig zu mir, teilweise war er mehrere Tage nicht bei mir. Als die besagte Nachbarin für 1,5 Wochen im Urlaub war, kam er wieder jeden Tag zu mir. Vor ein paar Tagen habe ich dann gesehen, wie mein Kater aus dem Haus kam und habe mit der Nachbarin nochmal das Gespräch gesucht. Diese war leider gar nicht einsichtig. Sie sagte, dass ich mich nicht richtig um mein Tier kümmere und dass er ohne sie schon längst verhungert wäre. Sie unterbrach das Gespräch und ich unterhielt mich weiter mit ihrem Mann. Dieser war zwar einsichtig, aber ich befürchte, dass er keinen großen Einfluss auf seine Frau nehmen kann. Sie wurde auch bereits von meiner Vermieterin und anderen Nachbarn darauf angesprochen es zu lassen, aber leider ändert sich nichts. Ich habe Bedenken, dass sie ihn durch ihre Unwissenheit krank macht und ich meinen Kater an sie verliere. Können Sie mir sagen, ob ich im Notfall rechtlich gegen meine Nachbarin vorgehen kann? Eigentlich möchte ich einen Streit vermeiden, aber da sie sehr uneinsichtig ist, sehe ich fast keinen anderen Ausweg. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Insbesondere in den Fällen, in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen oder wie in Ihrem Falle, die gut gemeinte Gabe von Milch, zu Durchfall führt, ist dies für die Halter sehr ärgerlich. Da ein freundliches Gespräche anscheinend nicht nachhaltig helfen, fordern Sie die Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, weisen auf Unverträglichkeit der Milch und des entstehenden Durchfalls hin und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund der weiteren Fütterung der Nachbarin entstehen werden, geltend zu machen. Ob Sie dies selbst machen oder direkt einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen, bleibt Ihnen überlassen, in manchen Fällen, hat ein Anwaltsschreiben aber schon eine abschreckende Wirkung und zeigt, dass „Sie es ernst meinen“. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage ist dies notwendig, da Sie beweisen können müssen, dass die Dame trotz Ihres Verbotes die Katze füttert und dies der Katze einen Schaden zugefügt hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Insbesondere in den Fällen, in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen oder wie in Ihrem Falle, die gut gemeinte Gabe von Milch, zu Durchfall führt, ist dies für die Halter sehr ärgerlich. Da ein freundliches Gespräche anscheinend nicht nachhaltig helfen, fordern Sie die Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, weisen auf Unverträglichkeit der Milch und des entstehenden Durchfalls hin und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund der weiteren Fütterung der Nachbarin entstehen werden, geltend zu machen. Ob Sie dies selbst machen oder direkt einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen, bleibt Ihnen überlassen, in manchen Fällen, hat ein Anwaltsschreiben aber schon eine abschreckende Wirkung und zeigt, dass „Sie es ernst meinen“. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Insbesondere im Hinblick auf die Beweislage ist dies notwendig, da Sie beweisen können müssen, dass die Dame trotz Ihres Verbotes die Katze füttert und dies der Katze einen Schaden zugefügt hat.