Sehr geehrte Frau Fries, Wir wohnen seit 24 Jahren in einem Einfamilienhaus (Eigentum), immer mit Katzen, (zur Zeit drei), immer Freigänger, und immer mit den gleichen Nachbarn. Unsere Katzen sind, hochgerechnet, maximal 2 Std. am Tag draußen. Nachts und wenn wir nicht zuhause sind, bleiben sie im Haus. (Katzenklappe geschlossen). Ich weiß, dass unser Problem ein persönliches ist, da unsere Nachbarn schon immer etwas schwierig waren und für jede Kleinigkeit auf der Matte stehen, sogar laut werden. Bisher haben wir immer darüber gestanden, uns auch brav im Urlaub um Post, Blumen und Müll gekümmert und, und, und. Leider ist es aber so, das selbst dem geduldigsten Schaf mal der Kragen platzt, und seither geht es halt um unsere Katzen, was bisher noch nie der Fall war und uns große Sorgen macht. Sie sollen ab sofort das Grundstück des Nachbarn nicht mehr betreten und es werden "geeignete Maßnahmen" angedroht, was immer das bedeuten soll. Bisher konnten sie sich immer frei bewegen und wurden sogar angelockt und betüddelt. Da wir uns unsicher sind, dass nicht alles heiße Luft seitens unserer Nachbarn ist, wüßten wir gern, ob in diesem Fall so etwas wie Gewohnheitsrecht greift, damit wir fundiert argumentieren können, wenn wir wegen der Katzen wieder einmal attackiert werden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort