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Zu wem gehören die Katzen nach der Trennung

von Mike C.

Hallo, ich weiß dieses Thema gibt es bereits mehr als Tausend mal, aber ich habe leider keine passende Antwort gefunden. Die Situation ist folgendermaßen und zwar habe ich 2 Kätzchen im August 2015 bei mir zu Hause aufgenommen, die Kätzchen gehörten damals der Mutter meiner Exfreundin und meine Exfreundin ist zu diesem Zeitpunkt bei mir eingezogen. November 2016 habe ich eine 3. Katze bei mir aufgenommen, er war ein Geschenk für meine Exfreundin, weil er sonst im Tierheim gelandet wäre. Ende Juni 2018 ist meine Exfreundin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und ich habe mich seit dem alleine um die Katzen gekümmert, sie hatte damals bereits gefragt, was im Falle wäre wenn sie irgendwann eine eigene Wohnung hat und die Katzen gerne zurück haben möchte und ich verwieß darauf, dass wir dieses Thema erst ansprechen, falls es überhaupt jemals dazu kommen würde. Nun sieht die Situation so aus, sie möchte alle 3 Katzen im Sommer zu sich zurückholen, obwohl sie die Katzen das letzte Mal August 2018 gesehen hat oder vielleicht November 2018 als sie die Wohnungsschlüssel abgegeben hat, als ich auf der Arbeit war, aber vermutlich eher August hatte sie das letzte mal Kontakt zu den Katzen gehabt. Ich habe meine Katzen nicht gekauft, ich habe alle 3 bei mir zu Hause aufgenommen und ich möchte sie auf gar keinen Fall freiwillig abgeben wollen, denn meine Bindung zu Ihnen ist mir sehr wichtig und ich liebe sie sehr. Mich würde es sehr freuen, wenn Sie sich mein Anliegen einmal anschauen könnten und vielleicht eine passende Lösung dafür hätten, falls Sie mehr Informationen benötigen, stehe ich Ihnen natürlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn ich Ihren Wunsch die Katzen zu behalten aufgrund der Liebe und Bindung zu Ihnen menschlich nachvollziehen kann, spielen im Recht Emotionen keine Rolle, daher bitte um Verständnis für die sachliche Antwort, wobei ich Ihrer Schilderung entnehmen, dass Sie die Antwort bereits erahnen.
Sie dürften die drei Katzen nur dann behalten, wenn Sie nachweislich Alleineigentümer der drei Tiere wären, wofür sich jedoch aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte ergeben. Zwar spricht zu Ihren Gunsten im Moment die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB, weil Sie die Tiere bei sich, also in Ihrem Besitz haben. Da die beiden ersten Katzen jedoch der Mutter Ihrer Exfreundin gehören/gehörten, die mit Ihrer Exfreundin bei ihnen eingezogen sind und sie die dritte Katze Ihrer Exfreundin nach eigener Schilderung geschenkt haben, dürften Sie rein rechtlich an keiner der drei Eigentum erworben haben bzw. wird die Eigentumsvermutung durch die Gegenseite widerlegt werden können. Auch die Tatsache, dass Ihre Exfreundin bei Auszug schon angekündigt hat, die Katzen wieder abzuholen, wenn sie die Möglichkeit dazu hat, spricht dafür, dass wohl kein Eigentumsübergang auf Sie nachgewiesen werden könnte. Um dies jedoch verbindlich zu prüfen, müssten die Einzelheiten bekannt sein und auch mögliche Absprachen zwischen Ihnen und Ihrer Exfreundin bekannt sein, ob sich daraus nicht eine andere Ausgangslage ergibt.
Zu prüfen wäre aber auch, ob Sie nicht zur Not ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen können, bis zur vollständigen Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten, wenn man unterstellt, dass es ja eben nicht Ihre eigenen Katzen sind, die sie auf eigene Kosten versorgt und verpflegt und tierärztlich behandelt haben lassen. Diese Kosten hat Ihre Exfreundin ja schließlich gespart. Aber auch hierzu müssten die Einzelheiten bekannt sein.
Sollten Sie sich nicht mir ihr gütlich einigen können, z.B. indem Sie ihr die drei Katzen abkaufen, lassen Sie sich über die Rechtslage und die Höhe des Zurückbehaltungsrecht anwaltlich beraten.

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