zurück zur Übersicht Tierarztrechnung 24.06.2019 von Pia H. Ich war mit meinem Hund im September letzten Jahres bei meinem Tierazt und habe ein großes Blutbild machen lassen, welches unauffällig war und ich dies bezahlt habe. Kurz darauf bekam ich eine Rechnung über einen Bluttest bezüglich Hundemalaria, dem ich aber nie zugestimmt habe und auch nicht erneut zur Blutabnahme mit meinem Hund da war. Darauf hin habe ich mein Anliegen in der Praxis telefonisch geschildert und mir wurde gesagt, es wird geklärt. Genau dasselbe wurde mir bei der 1. Mahnung gesagt. Anfang Mai diesen Jahres hat mir dann eine befreundete Mitarbeiterin privat gesagt, dass die Rechnung immer noch offen ist und ich dies klären soll. Habe erneut angerufen und mir wurde gesagt, es sei vermerkt. Am Samstag erhielt ich dann ohne Vorahnung einen Brief vom Inkassobüro wegen dieser Rechnung. Muss ich zahlen? Lohnt sich ein rechtliches Vorgehen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie vereinfacht gesagt, nur das bezahlen müssen was Sie auch in Auftrag gegeben haben, lohnt sich ein rechtliches Vorgehen, wenn Sie sicher sind, dass die Rechnung fehlerhaft ist. Widersprechen Sie dann der Forderung des Inkassobüros schriftlich unter Angabe des Grundes, da Sie sonst Gefahr laufen als nächstes einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erhalten. Sollten diesen bereits vorliegen haben, ist ein Einspruch dagegen möglich. Ob Sie in Ihrem konkreten Fall zahlen müssen, läßt sich nur nach Einsicht in die beiden Rechnungen und in das Inkassoschreiben bewerten, um zu prüfen, ob es sich bei der zweiten Rechnung z.B. eine Laborrechnung handelt. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf mit den Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie vereinfacht gesagt, nur das bezahlen müssen was Sie auch in Auftrag gegeben haben, lohnt sich ein rechtliches Vorgehen, wenn Sie sicher sind, dass die Rechnung fehlerhaft ist. Widersprechen Sie dann der Forderung des Inkassobüros schriftlich unter Angabe des Grundes, da Sie sonst Gefahr laufen als nächstes einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erhalten. Sollten diesen bereits vorliegen haben, ist ein Einspruch dagegen möglich. Ob Sie in Ihrem konkreten Fall zahlen müssen, läßt sich nur nach Einsicht in die beiden Rechnungen und in das Inkassoschreiben bewerten, um zu prüfen, ob es sich bei der zweiten Rechnung z.B. eine Laborrechnung handelt. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf mit den Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.