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Ex-Freund versteckt den Kater

von Hanna U.

Liebe Frau Fries, ich habe 4 Jahre mit meinem Ex-Freund zusammen gelebt und vor 2 Jahren kam ein kleiner Kater dazu. Es war die Idee meines Ex-Freundes ihn anzuschaffen, da es mir gesundheitlich nicht gut ging und der Kater mir helfen sollte auf die Beine zu kommen. Das hat er auch getan. Betragsmäßig haben wir uns den Kaufpreis, alles an Zubehör und auch die Tierarztrechnungen immer geteilt. Nur die letzte habe ich allein gezahlt. Einen Kaufvertrag gibt es zwar, unser Exemplar hat aber nie einer von uns unterschrieben. Dieser Kaufvertrag ist jetzt wo ich ausgezogen bin auch "verschwunden" einen Tag später war auch der Kater weg und die Schlösser der Wohnung wurden ausgetauscht. Mir wurde auch schon gesagt, dass der Kater auf den gemeldet ist, wo er sich befindet und das ist nun mal nicht bei mir, da mein Ex den kleinen zu seinen Eltern gebracht hat. Dort leben noch andere Katzen, mit dem unser Kater auch gar nicht klar kommt. Ich bin verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll. Da mein Ex auch wirklich irrational reagiert und keine Kommunikation möglich ist. Ich vermisse den Kater unendlich und weiß, dass mein Ex es nur macht, um mich zu verletzen. Was kann ich da tun? Ich muss ja irgendwie meinen Kater zurück bekommen, gerade weil er gesundheitlich auch so wichtig für mich ist und er selbst sehr auf mich fixiert ist. Es kann doch nicht sein, dass mein Ex damit durchkommt, den Kater einfach zu verstecken und damit hab ich dann Pech gehabt oder etwa doch? Danke für Ihre Antwort!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt bekannt sein, anhand Ihrer Schilderung könnte aber ein Gemeinschaftseigentum gegeben sein. Das hätte zur Folge, dass keiner von Ihnen beiden allein über den Kater rechtlich verfügen kann. Die Beendigung der Lebenspartnerschaft hat auf das Gemeinschaftseigentum erstmal keinen Einfluß, sofern Sie nichts vereinbart haben, auch hierzu müssten die Einzelheiten bekannt sein und vorhandenen Korrespondenz über WhatsApp etc. eingesehen werden. Da sich aus Ihrer Schilderung ergibt, dass sie zunächst ohne den Kater ausgezogen sind, müssten auch diese Einzelheiten bekannt sein.
Wenn eine gütliche Lösung nicht möglich ist, müssten Sie notfalls das zuständige Amtsgericht einschalten und Klage erheben. Lassen Sie sich daher bei weiterem Bedarf über die Erfolgsaussichten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens und einer „normalen“ Klage und das jeweilige Kostenrisiko beraten.

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