zurück zur Übersicht Androhung Tötung meines Hundes 04.07.2019 von Valentin K. Sehr geehrte Frau Fries, kann ich etwas gegen eine Verleumdung und Androhung der Tötung meines Hundes machen? Das ist der Sachverhalt: Ein Hundebesitzer behauptet, dass mein Hund aggressiv ist und erzählt es anderen Hundebesitzern. Bei unserem ersten Aufeinandertreffen habe ich noch versucht, mit dem Herren zu sprechen und den Sachverhalt zu erklären. Ich sagte ihm, dass er meinen Hund mit einem andern verwechselt, denn zu dem Zeitpunkt gab es einen Übergriff von einem Hund. der meinem sehr ähnlich ist. Der Hundebesitzer wollte mir aber gar nicht zuhören und bestand darauf, dass es mein Hund war. Das Gespräch eskalierte und es wurde lauter. Es kam zu Beleidigungen und er drohte meinem Hund mit Gewalt. Später kam es zu weiteren Begegnungen, in denen er mich beschimpfte. Das war mir noch egal, da ich über so etwas hinwegsehen kann. Heute, am 04.07.19, kam es wieder zu einer Begegnung. Er fing wieder an laut zu werden. Bloß diesmal sagte er unter Zeugen, dass er mir schon mal gesagt hätte das er meinen Hund töten würde, wenn ich diesen nicht anleinen würde (der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass seine beiden Hunde nicht angeleint waren). Langsam reicht es mir und ich würde gerne etwas dagegen tun. Können Sie mir hier einen Rat geben? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dass sich die Situation zwischen Ihnen zwischenzeitlich beruhigt hat und keine weiteren Drohungen ausgesprochen wurden. Dass die Androhung Ihren unangeleinten Hund zu töten und auch tatsächliche Angriffe gegen Ihren Hund allein wegen der Tatsache, dass er nicht angeleint ist, unzulässig sind ist unproblematisch. Allein wenn Ihr Hund den Hundehalter und/oder dessen Hund tatsächlich angreifen würde, hätte er im Wege der Notwehr das Recht sich zu verteidigen. Sie könnten aber den Herrn anschreiben und ihn auffordern, es ab sofort zu unterlassen, Sie zu beleidigen und zu bedrohen und auch die Androhung von Gewalt oder tatsächliche Angriffe gegenüber ihrem Hund zu unterlassen. Ob die Erstattung einer Strafanzeige und Stellung eines Strafantrages wegen Beleidigung und Bedrohung sinnvoll ist, ist zu überlegen, ob dies in der ohnehin schon angespannten Situation hilfreich ist oder den feindselige Stimmung des anderen noch verstärkt. Dies müsste anhand aller Einzelheiten geprüft werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder Anwältin.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dass sich die Situation zwischen Ihnen zwischenzeitlich beruhigt hat und keine weiteren Drohungen ausgesprochen wurden. Dass die Androhung Ihren unangeleinten Hund zu töten und auch tatsächliche Angriffe gegen Ihren Hund allein wegen der Tatsache, dass er nicht angeleint ist, unzulässig sind ist unproblematisch. Allein wenn Ihr Hund den Hundehalter und/oder dessen Hund tatsächlich angreifen würde, hätte er im Wege der Notwehr das Recht sich zu verteidigen. Sie könnten aber den Herrn anschreiben und ihn auffordern, es ab sofort zu unterlassen, Sie zu beleidigen und zu bedrohen und auch die Androhung von Gewalt oder tatsächliche Angriffe gegenüber ihrem Hund zu unterlassen. Ob die Erstattung einer Strafanzeige und Stellung eines Strafantrages wegen Beleidigung und Bedrohung sinnvoll ist, ist zu überlegen, ob dies in der ohnehin schon angespannten Situation hilfreich ist oder den feindselige Stimmung des anderen noch verstärkt. Dies müsste anhand aller Einzelheiten geprüft werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder Anwältin.