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Aggressiver Kater in der Nachbarschaft

von Sandra W.

In unserer Nachbarschaft sind viele Freigänger unterwegs die sich alle miteinander vertragen, bis auf einen aggressiven Kater. Dieser Kater jagt und verprügelt regelmäßig die anderen Katzen, dass diese vom Tierarzt behandelt werden müssen (Bisswunden, Kratzer, etc.). Selbst vor Menschen hat er nicht viel Scheu und reagiert zum Teil aggressiv diesen gegenüber. Er steht öfters vor unserer Balkontür schreiend, fauchend, knurrend und schlägt gegen die Balkontür, weil unsere Katzen im Inneren sind und er nicht an diese herankommt. Wenn ich herausgehe um ihn zu verscheuchen, kommt er auf mich zu, knurrend und mit angelegten Ohren, deswegen bin ich immer mit einem Eimer voll Wasser „bewaffnet“, da er nur nach einer Dusche ablässt und verschwindet. Großen Erfolg hat das Baden leider nicht, denn dieses Spiel wiederholt sich oft in verschiedenen Situationen (Bsp.: Gartenschlauch – wenn er andere Katzen jagt oder diese attackiert), er kommt immer wieder und zeigt auch keine Scheu vor mir. Leider ist nicht bekannt, ob er kastriert ist und wem er gehört, er trägt aber ein Halsband. Wir versuchen das Momentan herauszufinden, denn erst gestern musste die nächste Katze, nach einer seiner Attacke, genäht werden. Das Verhalten und die Attacken wurden auch schon von mehreren Nachbarn bestätigt, fotografiert und gefilmt, weswegen wir uns ziemlich sicher sind, dass die meisten Verletzungen unserer Katzen, durch diesen Kater kommen. Können wir irgendwas tun? Sollte der Kater nicht kastriert sein, gibt es eine Möglichkeit die Besitzer dazu zu zwingen? Und sollte sich dies nicht bessern, kann man von den Besitzern verlangen, dass der Kater nicht mehr raus darf?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann Ihre Nöte und die der anderen betroffenen Katzenhalter gut nachvollziehen. Sie als Privatpersonen können den Halter oder die Halterin aber weder dazu verpflichten, den Kater kastrieren zu lassen, noch den Freigang seines Katers zu verbieten. Sollte es in Ihrer Stadt eine entsprechende Kastrationsverordnung geben, könnte die Behörde diese Pflicht durchsetzen, wenden Sie sich hierzu bitte an die Stadtverwaltung.
Als HalterIn des Katers, ist diese Person gemäß § 833 BGB verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die der Kater anrichtet unabhängig davon, ob der Halter/die Halterin die Verletzungen nicht verhindern konnte oder sonst keine Schuld daran trifft. Da Beweismittel vorhanden sind, ist auch die „Täterschaft“ des Katers nachweisbar. Dieser Schadensersatzanspruch umfasst z.B. die Tierarztkosten und die Fahrtkosten zum Tierarzt.
Des Weiteren könnten die Geschädigten einen Unterlassungsanspruch gegen den Halter/die Halterin des Katers haben, der notfalls eingeklagt werden könnte/müsste, die Erfolgsaussichten sollten aber vorab im Einzelfall geprüft werden.
Sollten Sie herausfinden, wem der Kater gehört, schließen Sie sich mit den anderen Betroffenen zusammen und machen Ihre Ansprüche geltend.

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