zurück zur Übersicht Freigänger- kein Streuner! 09.07.2019 von Esther L. Liebes Team, gestern gegen 19:00 war mein Kater, wie meistens um diese Uhrzeit, draußen unterwegs in meinem Wohnviertel. Er ist Freigänger, trägt aber ein Halsband mit Telefonnummer und ist kastriert und gechipt. Nachdem er heute morgen nicht zurück war, bekam ich einen Anruf vom Tierheim, dass ein unbekannter Nachbar den Kater von den Abfallwerken abholen und ins Tierheim bringen lassen hat. All das passierte am Vorabend, gegen 19:00 Uhr. Tierheim und Abfallbetriebe verlangen nun eine Rechnung von 100 EUR, zumal die Abholung aus der Tierheim für mich mit einem größeren zeitlichen Aufwand verbunden ist, da ich keine Autofahrerin bin. Es ist nicht das erste Mal, dass das passiert ist, aber das erste Mal, dass die Abfallbetriebe den Kater für teures Geld transportiert haben. Muss ich die 100 EUR zahlen, obwohl der Kater mit einem Halsband samt Telefonnummer gekennzeichent war und er auch in keiner Notlage oder auf einer größeren, belebten Straße aufgefunden wurde. Im Gegenteil, er befand sich in direkter Nachbarschaft, ca. 200 m von seinem zu Hause entfernt. Ich vermute eher, dass Nachbarn, die keine Katzen mögen, die Abfallbetriebe informiert hatten. Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kommt es häufig zu der geschildert Situation. Um zu prüfen, ob die Gebühr tatsächlich bezahlen müssen, müssten die Einzelheiten bekannt sein, insbesondere muss geprüft werden, wer genau von Ihnen die Kosten fordert, da Sie schreiben Tierheim und Abfallbetriebe fordern 100,- EUR. Ich nehme an, dass beide Institutionen jeweils einen Geldbetrag fordern und es sich damit um zwei verschiedene Zahlungsansprüche handelt, die einzeln zunächst auf das Bestehen des Anspruches an und dann im zweiten Schritt auf die Höhe des Betrages hin überprüft werden müssen. In Ihrem geschilderten Fall ist insbesondere bzgl. der Gebühr der Abfallentsorgungsbetriebe wichtig ist, dass der Kater ein Halsband mit Telefonnummer trug und der Transport durch einen Anruf hätte vermieden werden können und auch kein Notfall vorlag. Sollten Sie einen Bescheid der Behörde zugestellt bekommen haben, könnten Sie innerhalb der dort genannten Frist den dort genannten Rechtsbehelf also Widerspruch oder Klage einreichen. Zudem könnten Sie Akteneinsicht fordern und so eventuell an den Namen desjenigen gelangen, der die Abfallbetriebe informiert hat. Wenn sich herausstellt, dass es jemand war, der weiß, dass es sich bei dem Kater um Ihr Eigentum handelt, könnte ein Schadensersatz aufgrund einer möglichen absichtlichen Schädigung geprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kommt es häufig zu der geschildert Situation. Um zu prüfen, ob die Gebühr tatsächlich bezahlen müssen, müssten die Einzelheiten bekannt sein, insbesondere muss geprüft werden, wer genau von Ihnen die Kosten fordert, da Sie schreiben Tierheim und Abfallbetriebe fordern 100,- EUR. Ich nehme an, dass beide Institutionen jeweils einen Geldbetrag fordern und es sich damit um zwei verschiedene Zahlungsansprüche handelt, die einzeln zunächst auf das Bestehen des Anspruches an und dann im zweiten Schritt auf die Höhe des Betrages hin überprüft werden müssen. In Ihrem geschilderten Fall ist insbesondere bzgl. der Gebühr der Abfallentsorgungsbetriebe wichtig ist, dass der Kater ein Halsband mit Telefonnummer trug und der Transport durch einen Anruf hätte vermieden werden können und auch kein Notfall vorlag. Sollten Sie einen Bescheid der Behörde zugestellt bekommen haben, könnten Sie innerhalb der dort genannten Frist den dort genannten Rechtsbehelf also Widerspruch oder Klage einreichen. Zudem könnten Sie Akteneinsicht fordern und so eventuell an den Namen desjenigen gelangen, der die Abfallbetriebe informiert hat. Wenn sich herausstellt, dass es jemand war, der weiß, dass es sich bei dem Kater um Ihr Eigentum handelt, könnte ein Schadensersatz aufgrund einer möglichen absichtlichen Schädigung geprüft werden.