zurück zur Übersicht Falle stellen 21.10.2019 von Sandra R. Sehr geehrte Frau Kathrin Fries, ich bin in einem Tierschutzverein tätig. Wir sind an einem sehr schwierigen Fall dran. Ich habe in Erfahrung gebracht, dass in meinem Nachbarort ein Mann wohnt, der mindestens 18 Bengal-Katzen hat. Alle nicht kastriert oder gekennzeichnet. Er züchtet diese und bietet sie im Internet zum Verkauf an. Doch er hat keinen Züchterschein und es sind keine reinrassigen Tiere. Bis zu 16 Katzen habe ich an einem Tag gezählt. Die Tiere sind sehr dünn und auch krank. Sie sind die meiste Zeit draußen unterwegs. Die Kätzin, die ständig Junge zu Welt bringt, ist immer im Haus. Sie hat ständig Babys. Was können wir als Tierschutzverein tun? Darf ich eine Falle stellen und die Katzen zum Tierarzt bringen? Ich bitte Sie um Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Bedenken und den Wunsch den Tieren zu helfen, dennoch sollten Sie nicht eigenmächtig handeln. Allgemein gilt folgendes. Gemäß § 1 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Konkreter besagt dann zusätzlich § 2 Tierschutzgesetz, dass Halter und Betreuer eines Tieres es seiner Art entsprechend angemessen ernähren, pflegen und unterbringen müssen. Zuständig für die Einhaltung der Tierschutzrechtlichen Vorgaben ist das Veterinäramt der Stadt in der die Katzen gehalten werden. Aufgrund der Vielzahl der Katzen (also 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen) dürfte er als gewerblicher Züchter im Sinne des § 11 Tierschutzgesetz anzusehen sein, so dass er eine Erlaubnis vom Veterinäramt benötigt. Wenden Sie sich umgehend in einem vertraulichen Gespräch an das zuständige Veterinäramt und schildern den Fall. Sofern Sie Beweisfotos und/oder zur Verfügung stehende Zeugen haben, benennen Sie diese. Bei Bedarf bitten Sie zudem darum, Ihre Anzeige vertraulich zu behandeln, da der Katzenhalter ein Einsichtsrecht in die Unterlagen hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Bedenken und den Wunsch den Tieren zu helfen, dennoch sollten Sie nicht eigenmächtig handeln. Allgemein gilt folgendes. Gemäß § 1 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Konkreter besagt dann zusätzlich § 2 Tierschutzgesetz, dass Halter und Betreuer eines Tieres es seiner Art entsprechend angemessen ernähren, pflegen und unterbringen müssen. Zuständig für die Einhaltung der Tierschutzrechtlichen Vorgaben ist das Veterinäramt der Stadt in der die Katzen gehalten werden. Aufgrund der Vielzahl der Katzen (also 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen) dürfte er als gewerblicher Züchter im Sinne des § 11 Tierschutzgesetz anzusehen sein, so dass er eine Erlaubnis vom Veterinäramt benötigt. Wenden Sie sich umgehend in einem vertraulichen Gespräch an das zuständige Veterinäramt und schildern den Fall. Sofern Sie Beweisfotos und/oder zur Verfügung stehende Zeugen haben, benennen Sie diese. Bei Bedarf bitten Sie zudem darum, Ihre Anzeige vertraulich zu behandeln, da der Katzenhalter ein Einsichtsrecht in die Unterlagen hat.