zurück zur Übersicht Wo bleibt der Hund nach Trennung? 28.10.2019 von Lara J. Hallo, die Ex-Freundin von meinem Bruder hat sich vor der Beziehung einen Hund gekauft. Während der Beziehung kümmerte sie sich immer weniger um den Hund und bezahlte auch keine Hundesteuer mehr, sodass mein Bruder den Hund auf sich anmeldete und die Hundesteuer weiterzahlte und auch ihre Schulden ausglich. Er macht sehr viel mit dem Hund und zahlt den Großteil. Nun haben sie sich getrennt... wem gehört denn nun der Hund? Sie hat einen Schutzvertrag für den Hund, aber angemeldet ist der Hund bei der Stadt über ihn. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass die Exfreundin den Hund bereits vor der Beziehung angeschafft hat, ist sie Alleineigentümerin des Hundes. Dass Ihr Bruder freiwillig die Hundesteuer und die Schulden seiner Exfreundin abgezahlt hat, macht ihn nicht zum Eigentümer des Hundes. Anders wäre dies z. B. wenn es zwischen den beiden eine Vereinbarung gibt, wonach sie ihm den Hund geschenkt hat, also das Eigentum übertragen hat und er aus diesem Grunde den Hund auf sich angemeldet hat und die Kosten für ihn übernimmt. Zu prüfen ist daher, ob es eine solche Vereinbarung zu Gunsten Ihres Bruders gibt und ob er dies beweisen kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass die Exfreundin den Hund bereits vor der Beziehung angeschafft hat, ist sie Alleineigentümerin des Hundes. Dass Ihr Bruder freiwillig die Hundesteuer und die Schulden seiner Exfreundin abgezahlt hat, macht ihn nicht zum Eigentümer des Hundes. Anders wäre dies z. B. wenn es zwischen den beiden eine Vereinbarung gibt, wonach sie ihm den Hund geschenkt hat, also das Eigentum übertragen hat und er aus diesem Grunde den Hund auf sich angemeldet hat und die Kosten für ihn übernimmt. Zu prüfen ist daher, ob es eine solche Vereinbarung zu Gunsten Ihres Bruders gibt und ob er dies beweisen kann.