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Verleumdungsklage wegen Schriftstück meiner Katze fern zu bleiben

von Ruth F.

Guten Abend. Ich habe ein Problem mit meinen Nachbarn,die seit Anfang des Jahres meine Katze abfüttern. Anfang Mai kamen meine Nachbarn an unseren Gartenzaun und versuchten, meine Katze von unserem Terassendach zu locken. Mein Mann war im Garten und sie erzählten ihm, dass meine Katze seit geraumer Zeit zu ihnen zu Besuch kommt.Sie beobachteten das Tier einige Zeit, um zu erfahren ob sie ein zu Hause hat. Sie wollten sich vorstellen. Im Gespräch kam heraus, dass sie bereits mit ihr beim Tierarzt gewesen sind, da sie Würmer hatte.Spätestens da hätten sie sie auslesen lassen können, um den Besitzer ausfindig zu machen. Taten sie jedoch nicht. Stattdessen fütterten sie sie über Wochen an und erschlichen sich so ihr Zutrauen. Seit Oktober verhält es sich so, dass die Katze oft Tage und Nächte lang gar nicht mehr nach Hause kommt. Ich habe im Laufe der vergangenen Monate immer wieder das Gespräch gesucht und ganz klar geäußert, dass sie die Katze weder füttern noch zu sich ins Haus lassen dürfen, da sie bei uns völlig entfremdet ist. Die Antwort meiner Nachbarin war :“Das kann ich nicht, schon gar nicht bei dem Wetter" Nachdem meine Katze mehrfach 4-5 Tage nicht zu Hause war, setzte ich ein Schriftstück auf, in dem ich mich deutlich gegen das Verhalten meiner Nachbarn äußerte und ihnen mitteilte, dass ich Strafanzeige wegen Diebstahl stellen werde, wenn das nicht aufhört. Mein Mann ging am nächsten Tag zu ihnen und das Gespräch eskalierte.Sie verwies ihn des Grundstücks mit den Worten: „Ich kann in meinem Haus machen, was ich will, wie kommt ihr darauf, dass die Katze bei uns sein soll? Wenn ihr eure Katze nicht im Griff habt, kann ich da nichts für." Gestern hatte ich eine Verleumdungsklage wegen meinem Schriftstück im Briefkasten. Wie gehe ich nun weiter vor? Ihre Antwort erwartend verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen R.F.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es oft vorkommt, dass Freigänger mehrere regelmäßige „Anlaufstellen“ haben oder Spaziergängern folgen und/oder sich dort sogar mehrere Tage „gemütlich“ machen, kommt es auch fast genauso oft zu Streitigkeiten zwischen den Eigentümern dieser Katzen und den Menschen, die irrtümlich davon ausgehen, dass die Katze herrenlos sei und es nun „ihre Katze“ sei.
Das Füttern und Anlocken einer fremden Katze ist nicht grundsätzlich verboten. Gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers ist es allerdings zu unterlassen. Und zwar selbst dann, wenn man der Meinung ist, es besser zu wissen als der Eigentümer. Daher war es richtig, dass Sie die Nachbarn schriftlich aufgefordert haben, die Einwirkungen auf Ihre Katze, spricht auf Ihr Eigentum zu unterlassen.
Da Sie schreiben, dass Sie eine Verleumdungsklage per Post zugestellt bekommen haben und damit Fristen laufen, die es einzuhalten gilt, wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um sich gegen die Klage zu verteidigen.

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