zurück zur Übersicht Hundeurin 04.01.2020 von Sara M. Hallo, wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und haben einen Welpen der 14 Wochen alt ist, dieser hat in die Einfahrt gepinkelt, leider konnten wir so schnell gar nicht reagieren. Wir achten normalerweise darauf, dass unser Hund weder im Hof noch in die Einfahrt sein Geschäft weder groß noch klein macht. Leider haben das der Hausbeauftragter und dessen Frau gesehen, mein Mann hat sich sofort entschuldigt das es nicht nochmal vorkommt. Die Frau des Hausbeauftragten hat gemeint, es interessiert sie nicht, der Hund würde schon seit Monaten in den Hof urinieren (wir haben den Welpen seit 3 Wochen und sind nicht die einzigen Hundebesitzer) Sie wird eine Firma beauftragen, die eine Reinigung durchführt und wir haben dann die Kosten zu tragen. Darf sie das? Vielen Dank im Voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Einerseits ist der Ärger über das regelmäßige Urinieren vieler Hund nachvollziehbar, da Hundeurin recht aggressiv ist und die Markierung andere Hunde dazu veranlasst, darüber zu markieren. Ob Sie allein die Reinigungskosten tragen müssten, ist anderseits fraglich. Zwar müssen Sie als Hundehalterin gemäß § 833 BGB alle Schäden ersetzen, die Ihr Hund verursacht. Hier ist jedoch fraglich, ob das einmalige Urinieren Ihres Welpen tatsächlich einen Schaden angerichtet hat bzw. solch eine Verschmutzung, die es rechtfertigen würde, eine Reinigungsfirma kommen zu lassen bzw. den ganzen Hof reinigen zu lassen! Da auch andere Hunde dort markieren und Sie Ihren erst seit drei Wochen haben, wird es daher allerdings schwer, den Nachweis zu führen, dass allein Ihr Hund den Schaden verursacht haben soll. Sollten Sie tatsächlich eine Rechnung erhalten, geben Sie diese an Ihre Hundehalterhaftpflichtversicherung weiter um den Anspruch zu prüfen und entweder regulieren oder abwehren zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Einerseits ist der Ärger über das regelmäßige Urinieren vieler Hund nachvollziehbar, da Hundeurin recht aggressiv ist und die Markierung andere Hunde dazu veranlasst, darüber zu markieren. Ob Sie allein die Reinigungskosten tragen müssten, ist anderseits fraglich. Zwar müssen Sie als Hundehalterin gemäß § 833 BGB alle Schäden ersetzen, die Ihr Hund verursacht. Hier ist jedoch fraglich, ob das einmalige Urinieren Ihres Welpen tatsächlich einen Schaden angerichtet hat bzw. solch eine Verschmutzung, die es rechtfertigen würde, eine Reinigungsfirma kommen zu lassen bzw. den ganzen Hof reinigen zu lassen! Da auch andere Hunde dort markieren und Sie Ihren erst seit drei Wochen haben, wird es daher allerdings schwer, den Nachweis zu führen, dass allein Ihr Hund den Schaden verursacht haben soll. Sollten Sie tatsächlich eine Rechnung erhalten, geben Sie diese an Ihre Hundehalterhaftpflichtversicherung weiter um den Anspruch zu prüfen und entweder regulieren oder abwehren zu lassen.